Darf man Fahrradfahrer anschreien, wenn Sie trotz Fahrradweg die normale Straße benutzen?
Ist sogar eine Straftat weil Sie den Verkehr behindern?
17 Antworten
Es kommt darauf an, was man da so schreit. Beleidigungen sind natürlich nicht erlaubt, ein "Fahr gefälligst auf dem Radweg!" ist zwar unhöflich aber zum Beispiel sicher nicht verboten. Die Frage ist nur, ob der Radfahrer überhaupt was versteht, wenn man da im Vorbeifahren im Auto herumbrüllt.
Aber mal was grundsätzlich dazu:
Ein Weg, der zwar wie ein Radweg markiert ist, jedoch ohne Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (blaues Schild mit weißem Radfahrer) ist eben kein Radweg den ein Radfahrer benutzen muss sondern ein freiwillig zu benutzender Radweg. ("anderer Radweg", gem. §2 Absatz 4 Satz 3 StVO: "... Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden..." )
"Dürfen", nicht "müssen", steht da.
Ein Gehweg mit Verkehrszeichen 237 (weißer Fußgänger auf blauem Grund) und Zusatzschild "Radfahrer frei" ist auch kein Radweg, den ein Radfahrer benutzen muss. Vielmehr darf er hier fahren, muss dann jedoch besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und darf dabei z.B. ggf. nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer das nicht will, darf in jedem Fall auf der Fahrbahn fahren.
Viele Autofahrer haben scheinbar in der Fahrschule nicht aufgepasst und wissen das nicht, deshalb hier nochmal etwas Nachhilfeunterricht.
Nochmal zum mitschreiben: Grundsätzlich müssen Radfahrer auf der Straße fahren und die Fahrbahn ist nicht nur für Autos und Lkw da. Nur im Außnahmefall ist ein bentzungspflichtiger Radweg ausgewiesen, der beim entsprechenden Zustand auch benutzt werden muss. Autofahrer haben meist nicht die Ahnung wann dies der Fall ist.
Wenn der Fahrradweg zugeparkt ist, verlasse ich ihn vor dem Hindernis und kehre auch so bald nicht mehr auf den Radweg zurück. Wenn ich von Autofahrern deswegen angemotzt werde, zeige ich ihnen den Vogel.
Manche Autofahrer bilden sich ein, dass sie alleine ein Anrecht haben auf den gesamten Verkehrsraum.
Nur bei blauem Schild besteht eine Radwegnutzungspflicht. Man sollte allerdings sowieso keine anderen Verkehrsteilnehmer anschreien. Höchstens kurz hupen.
Hupen ist schlimmer als schreien, die könnten sich erschrecken?! Mich würde eh keiner hören wenn ich schreie im Auto, die Fenster sind zu?!
Umso besser. Lichthupe gibts auch noch. Hatte erst einen "Kampfradler" der sich mit mir ein Rennen auf einer dicht befahrenen Kraftfahrzeugstraße geliefert hat. Da bin ich allerdings in der Tat fast ausgerastet
Auch nicht hupen , wenn für die Nutzung des Signalhorns kein hinreichender Nutzungsgrund im verkehrsrechtlichen Sinne gegeben ist .
Hupen ist zulässig
- als Warnzeichen bei Gefahr
- um außerorts ein Überholmenöver anzukündigen.
Sonst nicht.
Nein, zudem, warum sollten sie müssen?
Ich täte auch nicht auf dem Radweg fahren, kein Autofahrer kennt da meine Vorfahrt, spätestens an der erste Tanke gibt es das erste Problem.
Rechte Fahrbahn, möglichst Mitte wegen der Rinnsteine, und gut ist.
Sind doch gleichberechtigte Partner.
Zudem fahren viele Autofahrer mit ihren Rädern auf dem Gehweg, ist deren Ansicht ja auch zulässig.
Ja
Du darfst aber auch großzügig über die Fehler anderer hinwegsehen und einfach mit gebührend Abstand überholen.
Ja hab ich dann Ende gemacht, weil wenn ich schreie kann ich schlecht rauchen
Wenn dir die Regeln so wichtig sind, bist du aber hoffentlich rechts ran gefahren und hast den Motor abgestellt, um dir die Zigarette anzuzünden?
Klar!
Unhöflich hin oder her... es ist Unhöflich genung das die auf der Straße fahren und nicht auf dem Radweg... BASTA!