Darf man auf der Straße ein Megaphon benutzen?

4 Antworten

Nicht ohne Genehmigung. Frag' mich nicht, wo es steht. Es ist so.

Anonimaj  29.07.2016, 18:14

Wegen solcher Behauptungen gibt es in Deutschland die evtl. sogar weltweit einzigartige "Große Show der Rechtsirrtümer" 0_o .....

Das klingt nicht so, als wäre es schon mal sicher gelesen worden, sondern einfach nur nach "Ich sehe das so, also ist das so"...

Wenn man damit kommerziell Werbung macht, wäre ein Verbot nicht unwahrscheinlich. So wie mit Werbeanhängern die einfach auf Parkplätzen, auf Brücken über Landstraßen etc. abgestellt werden.
Da ist eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes.
Bei einem Werbefahrrad sollte man dieses daher fahrbereit halten, und auch mal umstellen.

Allerdings wäre eine Person, evtl. zwei oder drei die z.B. mit dem Megaphon am Sonntag Böhmermanns Schmähgedicht an diversen Orten in Köln (umherfahren, und stehend je drei mal wiedergeben) wiedergeben wohl eher nicht verboten.

Daher rufe Ich auch dazu auf.
Ich fand eine MP3:
http://workupload.com/file/xjxxyRN

Im einfachsten Fall am Sonntag in Köln bei offenen Fenster und voll aufgedreht wiedergeben.

Es ist nicht kommerziell, und man darf die Aktion als Kunst bezeichnen.
Ob das "Schmähgedicht" an sich ein Problem wäre, wäre ein andere Sache.
Was legal ist, ist mit einem Videoprojektor auf eine öffentliche Fassade, TV-Turm etc. zu projizieren.
Eine Polizistin die jemand deswegen verhaftete musste zur Vermeidung eines Strafverfahrens wegen Freiheitsberaubung 200 Euro Strafe zahlen. Steht im Entschudligungsschreiben des Regionalleiter Mitte Hamburg.

kreuzkampus  29.07.2016, 18:21
@Anonimaj

Wen interessiert die Antwort nach 2 Jahren noch? Ich bestelle die Benachrichtigung ab. Weitere Antwort also zwecklos.

Im Zweifelsfall würde ich beim Ordnungsamt oder der entsprechenden Stelle in der Gemeinde / Stadt / Kommune nachfragen. Für was willst du denn das Megafon wie lange einsetzen? Man müsste hier viel mehr konkrete Infos haben, was du eigentlich machen willst.

Nein ohne weiteres nicht, denn das kann schon als unnötige Lärmbelästigung ausgelegt werden. Selbst wenn du es anmelden würdest wärst du als einzelne Person vielelicht nur wenn du Aktionskunst machen würdest davon ausgenommen. Im Zusammenhang mit einer Demo ja, da diese zuvor angemeldet werden müssen und das dann unter diese Ausnahmeregelung fallen würde.

Ich glaube kaum., Aber es könnte sein, das sich jemand dadurch gestört fühlt. Ich würde es nicht gerade in den Ruhezeiten benutzen:-)