Ohne Tacho im Straßen Verkehr?
Moin, darf man ohne Tacho im Straßen Verkehr fahren?
Falls Verboten: Welche Strafen drohen, wenn man erwischt wird oder im Falle eines Unfalles?
8 Antworten
Dein Auto ist ohne Tacho nicht verkehrstüchtig und somit ist die Betriebserlaubnis erloschen. Wenn du deswegen einen Unfall baust, kann es sein, dass der Versicherungsschutz verloren geht. Wenn du angehalten wirst, musst du das Auto stehen lassen und sofort zu Fuß weitergehen. Du musst es abschleppen lassen und bekommst einen Bußgeldbescheid.
Die Betriebserlaubnis erlischt dadurch sicher nicht.
Auch verliert man nicht den Versicherungsschutz wenn der Tacho defekt ist.
Ebenso ist stark zu bezweifeln das die Weiterfahrt deswegen untersagt wird.
Für einen Bußgeldbescheid wird es auch eng, denn es gibt keinen Tatbestand für einen nicht funktionierenden Tacho.
Dann bleibt nicht mehr viel von Deiner Antwort übrig...
Und für eine falsche Antwort gibt es auch noch die Hilfreichste Antwort. Man kann sich nur wundern.
Und für eine falsche Antwort gibt es auch noch die Hilfreichste Antwort. Man kann sich nur wundern.
Über einige User und deren Urteils[un]vermögen darf man sich oft keine Gedanken machen... :))
@fragkalle, du hast schon eine ganz schöne Fantasie. Da sollte man kalle lieber nicht fragen.
Ich kann meine "Fantasie" aber beweisen. Das Erlöschen der BE ist in § 19 Abs. 2 und 3 StVZO geregelt. Und dort wird ganz klar gesagt, dass das Entfernen von wichtigen Fahrzeugbestandteilen (und da zählt der Tacho zu) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Und das ist ganz klar der Fall, wenn niemand mehr seine Geschwindigkeit erkennen kann. . Und dann trifft alles exakt so ein, wie ich es oben beschrieben haben. @bubukiel und @Crack: Jetzt seid ihr dran, eure dummen und absolut falschen Behauptungen zu belegen. Ich gehe davon aus, dass ihr dass nicht könnt, weil ihr hier nur rumschwafelt und leider nur sehr wenig Ahnung habt.
@fragkalle, Der Tacho (ist kein wichtiger Bestandteil) wurde nicht entfernt, er ist defekt. Das kann heute jederzeit bei der vielen Elektronik im Auto sehr schnell passieren. Natürlich muss bei einem Verkauf darauf hingewiesen werden, dass der Tacho mal eine Zeitlang defekt war. Somit der KM-Stand vielleicht nicht korrekt ist. Rumschwafeln habe ich nicht nötig und Ahnung habe ich auch.
Das Erlöschen der BE ist in § 19 Abs. 2 und 3 StVZO geregelt. Und dort wird ganz klar gesagt, dass das Entfernen von wichtigen Fahrzeugbestandteilen (und da zählt der Tacho zu) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Durch einen fehlenden Tacho wird niemand gefährdet, das geschieht höchstens durch eine entsprechende Fahrweise. Aber auch ohne Tacho kann man sich durchaus StVO-konform verhalten - ich traue es mir durchaus zu auch ohne Tacho die 50 annähernd einzuhalten. Deinem Einwand zur Folge müsste auch jeder Radfahrer potentiell im Verdacht stehen ständig OWi`s zu begehen, denn die haben keinen Tacho, müssen sich aber auch an vorgeschriebenen Begrenzungen halten.
Dein Einwand ist also nur heiße Luft. Was ist denn mit "Versicherungsschutz", "Untersagung der Fahrt" und dem "Bußgeldbescheid"?
Hast Du da auch Paragrafen die Du Fehlinterpretierst?
Radfahrende sind Teil des Straßenverkehrs und bestes Beispiel das Fahrzeuge nicht zwingend einen brauchen. - Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss man aber trotzdem beachten! (...wie auch immer.)
Ja, darf man. Du musst dich aber dennoch an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wenn du einen Drehzahlmesser hast und dir auch bekannt ist in welchem Gang du welche Geschwindigkeit fährst, ist alles ok. Für den defekten Tacho gibt es keine Strafe. Es erlischt auch keine Betriebserlaubnis oder es fällt gar der Versicherungsschutz weg.
kompletter tacho weg.. keine anzeigen
Warum auch? das einzigste was mir.einfällt wäre bei verkauf vorsätzlicher betrug. Bei verkauf und der aktuellen km-angabe im kv. Dann müsstest schon zig-tausende km ohne tacho gefahren sein. Das lässt sich aber ohne grossen aufwand rausfinden. Interner speicher!
Du kannst ohne tacho fahren, nur solltest dich bezgl. der geschwindigkeit zurückhalten. Es.gibt zig blitzer, den interessiert das nicht die bohne. Mit überhöhter geschwindigkeit bekommst eine teilschuld; das sagt dir was: reparieren lassen. Man kann auch über drehzahl.und gang ganz gut auf die geschwindigkeit schliessen.
Hallo iLukaas,
nein Du darfst nicht ohne Tacho im Straßenverkehr fahren. Die Straßenverkehrszulassungsordnung sagt dazu folgendes aus:
§ 57 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung - Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
- mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen
Das bedeutet, wenn Dich die Polizei anhält, kann sie Dir eine sogenannte Mängelbescheinigung ausstellen in der Du aufgefordert wirst innerhalb einer Frist von 7 Tagen das Fahrzeug mit ordnungsgemäß funktionierenden Geschwindigkeitsmesser vorzuführen.
Führst Du das Fahrzeug nicht fristgerecht vor, kann die Polizei die Zulassungsstelle informieren, die schlimmstenfalls die Zulassung für das Fahrzeug entzieht bis der Mangel behoben ist.
Allerdings hat die Angelegenheit sonst keine Folgen für Dich, da der Bußgeldbescheid für den Betrieb ohne Geschwindigkeitsmesser keine Ahndung vorsieht.
Auch im Falle eines Unfalle spielt es keine Rolle, wenn Du kein Geschwindigkeitsmesser hast. Nur wird Dir nachgewiesen, dass Du zu schnell warst, kann die Sache für Dich Folgen haben, aber die Folgen wären nicht anders, als wenn Du mit funktionierenden Tacho zu schnell gefahren wärst.
Schöne Grüße
TheGrow
... da der Bußgeldbescheid für den Betrieb ...
soll natürlich richtig heißen
... da der Bußgeldkatalog für den Betrieb ...
komplett falsch kalle