Auto schieben ohne Fahrerlaubnis?
Darf man sein Auto ohne Fahrerlaubnis schieben, wie ein Fahrrad? Bitte nur wer sich Hundert prozentig sicher ist Anworten? Das Auto möchte ich von einem öffentlichen straßen verkehr "wo es geparkt ist" auf einem andern öffentlich straßen verkehr parken zirka 400meter.
Nicht fragen warum und wieso ich das Auto woanders hinsetzen mochte.
MFG
BBM
6 Antworten
Du darfst es auf öffentlichen Strassen schieben,wenn eine zweite Person mit Führerschein das Fahrzeug lenkt.Aber in der Regel keine 400 Meter weit.Schieben darf man ein Fahrzeug im Strassenverkehr nur um es aus einem Gefahrenbereich oder einer Halteverbotszone zu bewegen.Du selbst darfst ohne Führerschein kein Fahrzeug führen.Führen tuhst du das Fahrzeug auch wenn du es nur lenkst.
Ist das Auto denn angemeldet? Wenn nein, darfst du das auch mit Führerschein nicht so einfach auf der Straße schieben. Es geht hier ja schon um ein gutes Stück...
Auto ist angemeldet
Das kannst Du ja nivcht alleine schieben, einer muß ja durch das offene Seitenfenster auch lenken und derjenige sollte schon eine Fahrerlaubnis haben.
So viel wiegt das auto nicht, weil ich es schon mal einen halben kilometer geschoben, wo ich mein schein hatte.
Ja, du darfst es im Grunde auch ohne Führerschein lenken zum Abschleppen.
Wird hingegen das liegen gebliebene Kfz von einem Dritten z.B. bis zu einem Tankstellengelände geschoben, um es dort wieder fahrtüchtig machen zu lassen, führt der Fahrer es nicht als Kfz (OLG Koblenz VRS 49, 366), und zwar selbst dann nicht, wenn das Kfz durch das Anschieben einige Meter selbständig weiterrollt (OLG Celle DAR 77, 219).Quelle <a href="http://www.iww.de/va/archiv/fahren-ohne-fahrerlaubnis-worauf-verteidiger-unbedingt-achten-muessen-f45655">http://www.iww.de/va/archiv/fahren-ohne-fahrerlaubnis-worauf-verteidiger-unbedingt-achten-muessen-f45655</a>
Mein auto startet auch von alleine meine frage gilt nach wie vor ob ich es schieben darf ohne lappen.
Aber nur im abgeschleppten Fahrzeug.
Ja, klar!
Hast soviele Fußgänger als Freunde ? Findet sich keiner , der den Wagen auf einen genehmigten Pakplatz fahren kann ? Dann kannst den ja abmelden bei Vers. und Steuer , bis der Führerschein gewaschen ist .
Nicht schleppen - von schieben war die rede