Darf man einen Messer in Auto haben?
Klappmesser mit weniger als 10cm Klinge. Man kann es mit einen hand öffnen.
3 Antworten
Das beschriebene nicht, wenn es mit einer Hand nicht nur zu öffnen ist, sondern auch noch verriegelt. (Länge spielt keine Rolle)
Ausweg für das beschriebene Messer, falls es verriegelt: abgeschlossenes Handschuhfach, dann ist es ein "transportieren".
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Führen bedeutet außerhalb befriedeten Besitztums dabeihaben, das gilt auch im Auto.
Transport wäre im Auto erlaubt (Transport = in einem VERschlossenem Behältnis)
Einhändiges Öffnen = Waffe...
Du brauchst eine "legal Reason" also ein sozial annerkannten Grund zb das es ein Werkzeug ist welches du für deine Berufsausübeung brauchst zb ein Messer eines Rettungssanitäters oder Jägers.
Es gibt das Führungsverbot nach § 42a des Waffengesetztes und dieses reglementiert das Führen von WAFFEN...
Es kann auch eine Waffe geben welche Frei verkäuflich ist jedoch nicht geführt werden darf (siehe $42a)
Nein, tut es nicht!
Da steht dass "Messer", die einhändig feststellbar sind oder eine feststehende Klinge über 12 cm haben nicht "geführt" werden dürfen - Waffen sind es deshalb noch lange nicht!
Bestes Beispiel: Machete! - ist ein Werkzeug, ein "überlanges Messer" sonst nichts.. - Steht sogar in den Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz namentlich so erwähnt (dass es ein Werkzeug ist)
Ist ein "Einhandmesser" auch dann ein Einhandmesser, wenn man es grundsätzlich mit beiden Händen öffnet?
Es gibt das Führungsverbot nach § 42a des Waffengesetztes und dieses reglementiert das Führen von WAFFEN..
Die § 42a Absatz 1 Nr. 3 genannten Messer sind nicht deshalb schon Waffen, nur weil sie dort erwähnt werden. Der Gesetzgeber hat es anscheinend für sinnvoll gehalten, auch das Führen von Werkzeugen zu reglementieren.
Unsinn - Bitte erst mal den Unterschied zwischen Waffe und Werkzeug ergooglen...
Falsch. Einhändig feststellbare Klappmesser unterliegen zwar dem Führungsverbot nach § 42a, werden dadurch aber nicht automatisch zu Waffen im Sinn des Waffengesetz.