Messer unter 18 kaufen?
dürfe man ein Messer dieser Art unter 18 kaufen?
4 Antworten
Darfst du. Dieses Messer (Einhandmesser) unterliegt jedoch dem Führverbot nach §42a WaffG.
Zudem kann immer der Händler entscheiden, ob er mit Minderjährigen Geschäfte macht oder nicht.
Amazon z.B. verlangt, dass seine Kunden mind. 18 Jahre alt sind, egal um was es geht.
Kaufen darf man alles. Ob es legal ist oder nicht, ist die andere Frage.
- öffentliches Trageverbot für bestimmte Messer (§42 a WaffG):
* Klappmesser mit Arretierung und einhändigauszuklappender Klinge
* Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter
* Alle Messer, die aufgrund ihrer Bauart als Hieb- und Stichwaffe eingestuft sind (das betrifft vor allem Dolche und Springmesser).
Alle genannten Messer darf man prinzipiell nichtzugriffsbereit bei sich tragen, sondern nur in einem "verschlossenen Behältnis" wie einem Rucksack oder einer Aktentasche.
Es gibt aber umfangreiche Ausnahmen vom Verbot, die immer dann greifen, wenn man einen "anerkannten Zweck" geltend machen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Nutzung eines Messers im Beruf, bei der Jagd oder im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege.
Das Gesetz wird in den deutschen Bundesländern und in einzelnen Verwaltungsgebieten sehr unterschiedlich ausgelegt. Eine einheitliche Regelung ist leider nicht in Sicht.
Vom Trageverbot sind auf jeden Fall nicht betroffen:
*Alle Klappmesser mit Zweihand-Bedienung beim Öffnen;
*alle Klappmesser ohne Klingenarretierung;
*feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 Zentimeter (sofern die betreffenden Messer nicht als Waffe eingestuft sind, siebe oben). Die Begrenzung der Klingenlänge auf zwölf Zentimeter gilt nur für feststehende Messer, nicht für Klappmesser!
Sorry, das ich deine Peinlichkeiten nicht mehr mitgekriegt habe. Aber da du ja immer dir selbst antwortest, weil du das mit den drei grauen Punkten hier nicht verstsnden hast, bekomme ich keine Mitteilung über irgendwelche neuen Beleidigungen von dir..
Aber mittlerweile hast du woghl schon selbst den Unsinn erkannt, den du verzspfst - und monatelang nicht fertiggebracht, andere Adressen hier zu posten..
wers glaubt, wie selig. Leb weiter in deiner Scheinwelt. Mach was du willst und lass dich nicht erwischen.
Keine neuen Lügen mehr?
Also alles erfunden? Wurde ja auch Zeit, diese Peinlichkeit zu beenden..
Zu dem Plakat der Polizeigewerkschaft mit den Küchenmessern kommt auch nichts mehr, das ist wohl zu peinlich...
Kann man nichts kaufen? http://darkstreet.biz/de/21-taschenmesser Google. Erstes Suchergebniss.
Interessant, aber hattest du nicht geschrieben?
Brauchst noch ein paar Online Shops (Impressum/Inhaber in Deutschland)?
Das Unternehmen hat aber folgenden Firmensitz:
Company address, Ječná 518/32, 120 00 Prague, CZ
Und Du hast angeblich Erfahrung und zahlst bis heute noch wegen eines Verstosses gegen das "Waffenschutzgesetz"..
"Waffenschutzgesetz" - da hätte mir schon klar sein sollen, dass du keine Ahnung hast und nur Geschichten erfindest. Wer den Begriff "Waffenschutzgesetz" erfindet, der kennt natürlich auch Läden, die in Deutschland illegale Waffen verkaufen..
Hier mal meine Quelle : https://www.outdoormesser.de/epages/62013711.mobile/de_DE/?ObjectPath=/Shops/62013711/Categories/Messerrecht&Locale=de_DE
Sieht nicht wie eine Seite das Staates oder gesetzgrbung aus, mehr wie irgendein privat zussmmegschmiertes Allerlei..
Allerdings wird man vor Gericht wohl das WaffG als Grundlsge nutzen und nicht so einen zusammengeschmierten Unsinn. - Was taugt eine Webseite, die allen Ernstes meint
Vom Trageverbot sind auf jeden Fall nicht betroffen:
Alle Klappmesser mit Zweihand-Bedienung beim Öffnen;
Wie von mir bereits nachgewiesen sind dann laut dieser Webseite auch Klappdolche "nicht betroffen", wers glaubt...
Du willst ein Messer Profi sein? Na dann gute Nacht. Anscheinend solltest du tatsächlich nochmal zu einer Nachschulung gehen! In meinem ersten Kommentar steht alles drin, was legal ist und was nicht. Beste Option : Man kauft sich Küchenmesser. Die darfst immer rumtragen. Fertig aus. Du hast recht. Ich habe meind Ruhe. Der Fragensteller soll selbst entscheiden, was er glaubt und was nicht. Flachpfeife ist keine Beleidigung. Solltest du es als Beleidigung sehen, dann möchte ich mich entschuldigen. Diskutieren hat mit dir sowieso keinen Sinn, weil du direkt angreifend wirst.
Küchenmesser tragen?
http://polizeigewerkschaft.info/phocadownloadpap/sonstiges/waffenrecht.pdf
Was lesen wir unter dem Bild 10? Na?
Dümmer gehts nimmer.
*Alle Klappmesser mit Zweihand-Bedienung beim Öffnen;
Na klar, der Zweihandfolder aus der Schrade Classic Collectible ist ein Dolch, ist aber vom Trageverbot ausgenommen?
https://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=150133&d=1359899408
Ach ja, den Shop in Bamberg hab ich mit Link hierher mal angeschrieben..
Nur Feiglinge kneifen, was für ein Kind bist du denn..
Zumindest weis man, dass du NIE WIEDER mit so einen Blödsinn hier ankommen wirst,,,
Frag ob du ein Butterfly kaufen kannst. Dir wird gesagt dass du es zwar kaufen kannst, aber der Besitz ist strafbar. Nicht umsonst unterschreibst du direkt im Laden, dass du darüber in Kenntnis gesetzt wurdest!
Träum weiter..
Geh doch mal in den nächsten Waffen Shop. Dort bekommst du völlig legal auch Butterfly Messer zu kaufen. Auch hier ist alleine der Besitz strafbar, ausser du hast eine Ausnahmeregelung, was man nicht so einfach bekommt. Also schreib keinen Stuss hier zusammen.
Böser Unsinn!
Nenn so einen Shop und der Staat macht ihn zu...Kannst Du aber nicht, weil schlichtweg erfunden, dass hier in Deutschland jemand verbotene Waffen am Ladentisch verkauft..
Lachhaft - wahrscheinlich verwechselst du das mit einem Faustmesser, das darf nämlich von bestimnten Berufsgruppen gekauft und besessen werden.
Werd erwachsen und hör auf, hier Lügen zu erzählen. Oder bring Beweise.
Ich glaube du irrst dich hier gewaltig! Du kannst auch Messer innerhalb Deutschland kaufen, die nicht legal sind. Somit ist der Besitz strafbar. Auch wenn du es nur zuhause im tiefsten Eck von deinem Schrank liegen hast. Glaub mir. Ich habe einiges am Erfahrung gesammelt, da ich wegen dem dem Verstoß gegen das Waffenschutzgesetz (ebenfalls wegen Messer) bis heute noch über 2000 Euro abzahlen darf. Lehrgeld.
Das wundert mich nicht bei dem Wissen - wahrscheinlich 15 Jahre lang ein Butterfly Zuhause rumliegen lassen und sich dann gewundert, dass man die nicht mehr haben darf und damit erwischen lassen...
Du weist, was legal und illegal bedeutet?
Wenn es nicht legal wäre, dann könnte es man nicht kaufen..
Somit macht dein erster Satz keinen Sinn..
Was du wahrscheinlich gerne ausgedrücken wolltest war, dass es nicht geführt werden darf! Das hat aber nichts mit dem Besitz zu tun, sondern mit dem "damit herumlaufen".
Bitte halte dich besser mit Antworten zurück, wenn andere diese dann korrigieren müssen, damit niemand den Unsinn glaubt!
Minderjährigen ist in Deutschland der Umgang und somit auch der Besitz von Messern erlaubt, sofern die Messer nicht als Waffen einzustufen sind.
Das Problem ist hier weniger das Messer als die Tatsache, dass du unter 18 lt. den AGB von amazon dort gar nicht bestellen darfst.
Kein Problem, ist ein normales mit riner Hsnd fedtstellbares Messer.
Keinerlei Altersbeschränkung für den Besitz.
Leider darf es eben aufgrund des Linerlocks nicht geführt werden, also nur was für Zuhause!
Wenn man dich damit auf der Strasse erwischt, dann kostet das normalerweise rund 300 Euto Strafe und den Verlust des Messers. Alternativ natürlich die rntsprechende Anzahl von Sozialstubden...
Anscheinend ist dir in der Tat sehr langweilig? Kann das sein? Du spielst dich hier auf, wie der heilige Samariter, der alles weiß und alles kann. Mindestens genauso schlimm, wie die "Grammatik-Fehler-Finder". Hast du heute in dem Waffen Laden angerufen? Achso. Ich vergesse. Du hast sie ja angeschrieben. Möchtest du tatsächlich deutsche Seiten mit deutschen Impressum haben? Damit du wieder direkt melden kannst bei irgendwelchen Behörden? Mein Gott. Du wirst im Alter mal ein ziemlich Grisgram. Dich möchte ich nicht als Nachbarn haben. Das würde eskalieren und mehrfach bis vor Gericht hinauslaufen.