Darf ich ein Klappmesser mit nach Deutschland nehmen?
Hallo. ich hab vor längerer Zeit in Thailand ein Klappmesser gekauft, bei dem sich per Knopfdruck die Klinge seitlich ausklappt. Die Klinge ist nicht länger als 5 cm und ist gebogen. Darf ich es mitnehmen oder nicht? Ich könmte sonst auch Bilder schicken, wenn Bedarf ist.
3 Antworten
Das Problem bei diesem Messer ist, dass es sich nicht nur um ein (wenn auch legales) Springmesser, sondern außerdem um ein Karambit handelt, und das gilt in Deutschland seit einigen Jahren als Waffe.
Legale Springmesser gelten übrigen auch als Waffen, und falls du unter 18 bist, darfst du weder ein ansonsten legales Springmesser noch ein Karambit besitzen.
Bist du über 18, darfst du das Messer besitzen, aber wegen § 42a Waffengesetz grundsätzlich nicht führen.
Führen ist alles, was nicht transportieren ist, und transportieren bedeutet, dass ein verschließbares Behältnis vorhanden sein muss.
Einfach gesagt: Ist der Koffer abgeschlossen, ist es kein Führen.
Nein, das ist eine verbotene Waffe.
Wo?
Der Zoll führt unter verbotenen Waffen folgendes auf:
Springmesser, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und
höchstens 8,5 cm lang ist und
nicht zweiseitig geschliffen ist
Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift das Verbot ein.
Demnach wäre dein Messer, nach deinen Angaben, erlaubt, wenn es nicht beidseitig geschliffen ist.
Das Problem bei diesem Messer ist, dass es sich um ein Karambit handelt, und das gilt in Deutschland seit einigen Jahren als Waffe.
Legale Springmesser gelten übrigen auch als Waffen, und falls der Fragesteller unter 18 ist, darf er weder ein ansonsten legales Springmesser noch ein Karambit besitzen.
Dazu kann ich nichts sagen. Ich interpretiere nur die Seite des Zolls.
Eben nicht, da es ein Springmesser ist.
Springmesser, ausgenommen solche , deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und
Laut Angabe des Fragestellers, springt es seitlich aus dem Griff.
Eben nicht, da es ein Springmesser ist.
Nicht alle Springmesser sind illegal. Springmesser, die die in der Frage genannten Voraussetzungn erfüllen, sind legal, gelte allerdings dennoch als Waffe,
Du hast recht, hatte ich übersehen.
Zählt das Tragen im Koffer mit nach Hause als führen? Tut mir Leid, ich hab echt nicht viel Ahnung.