Darf man eine Wg in jeder Wohnung / in edem Haus gründen?
siehe oben.
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Eine Zustimmung des Vermieters ist erforderlich, da eine Untervermietung - und dies ist ja eine WG - nur mit Zustimmung erfolgen kann
Solange das mit den kosten (kostenanteil ect,) geklärt ist und genügend zimmer verfügbar sind, spricht eig. nichts dagegen(: der vermieter sollte damit auch einverstanden sein
Nein. (Jedenfalls nicht, wenn sie "gesetzlichen Bestand" haben soll)
- Die Wohnung müsste ausreichend groß sein (Anzahl Personen/ Zimmer...)
- Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist das Einverständnis des Vermieters Voraussetzung
nur mit Erlaubnis des Vermieters ....
Der Vermieter muß damit einverstanden sein.