Darf man ein Carport überdacht und an drei seiten geschlossen von einer größe von ca.15m bauen?

2 Antworten

Das beschriebene Gebäude ist kein Carport und auch keine Garage. Es ist an der Grundstücksgrenze in allen Bundesländern unzulässig, egal ob genehmigungspflichtig oder nicht.

Ein solches Gebäude ist auch in keinem Bundesland baugenehmigungsfrei.

Ob es auf dem Grundstück zulässig ist richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. des BauGB und der Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung; hier sind Ferndignosen unmöglich.

Moin

Man sage es mir, wenn ich falsch informiert bin, aber ich meine, ein carport benötigt ein (wenna uch relativ kleines) Fundament.

Vor diesem Hintergrund lautet die Antwort nein. Alles, was mit der Bausubstanz ins Erdreich reicht, benötigt eine baugenehmigung - daher sogar mancher Zaun.

Nun ist die Frage, ob ein Carport und die weiteren von Dir erwähnten Anschlüsse ohne Fundament errichtet werden können. Wenn diese Möglichkeit hier gewählt wurde, ist der Bau auch ohne Genehmigung vollkommen rechtens. (So können Gartenhütten vollkommen unproblemtaisch erbaut werden)

Wie auch immer: Bedenke bitte, falls Du Schritte gegen Deinen Nachbarn erwägst, dass er 1. vielleicht eine Baugenehmigung hatte, von der Du nichts weißt und 2. Euer nachbarschaftliches Verhältnis (sofern vorhanden) gänzlich zerstört werden könnte.

Ich würde meinem Nachbarn so etwas jedenfalls nicht einfach so verzeihen^^

LG link

Seehausen  18.09.2011, 11:33

Mein lieber linkmann, du liegst völlig falsch. Wer nichts weiß sollte zu solchen Rechtsfragen auch keine "Auskünfte" geben!eiß