Darf man die Arbeitszeit aufschreiben, auch wenn chef nein sagt?
Hallo , ich arbeite in der Altenpflege... im Caritas Verbund. Was und Altenpflege helfer auf unserer Station derartig aufregt ist, dass wir unsere zeit die wir länger auf Arbeit sind , nicht eintragen dürfen , es heißt (von Wohnbereichsleitung )ja angeblich das ist in der pflege so üblichen.. komischer weise dürfen die Fachkräfte "bedingt ' ihre übergeschrittene zeit eintragen, und unsere wohnbereichsleitung= (WB) tragt immer ihre täglichfn überstunden ein, somit haben wir helfer im schnitt -15 minusstunden und WB + 350 stunden!!!!! Das ist doch nicht fair , wie könnte man da gegen ankommen? Da viele Diskusionen mit WB Und PDL Zeitverschwendung ist... die sagen das muss so sein..
9 Antworten
dass wir unsere zeit die wir länger auf Arbeit sind , nicht eintragen dürfen ,
Dann braucht Ihr auch nicht länger arbeiten.
Wenn Ihr auf Anweisung des AG länger bleiben müsst, ist das Arbeitszeit die bezahlt werden muss.
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollt Ihr das nicht dürfen, die Fachkräfte aber schon? Frag mal die "Wohnbereichsleitung", wo so etwas steht. Ob das "üblich" ist oder nicht, spielt keine Rolle, es ist nicht rechtens.
Warum geht Ihr nicht mal gemeinsam zum Vorgesetzten und teilt dort mit, dass Ihr Eure Arbeitszeit bezahlt bekommen wollt?
Warum gibt es eigentlich Minusstunden? Arbeitet Ihr manchmal länger und dürft die Zeit nicht aufschreiben und an anderen Tagen geht Ihr früher?
Der AG ist verpflichtet, Euch so viel Arbeit zu geben, dass die vereinbarten Wochen-/Monatsstunden erreicht werden. Tut er das nicht, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug und muss so bezahlen, als hättet Ihr gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.
Wie gesagt, tut Euch zusammen. Fragt doch mal beim AG nach, ob er weiß, dass Eure Wohnbereichsleitung solche Anweisungen gibt.
Habt Ihr keine Arbeitnehmervertretung an die Ihr Euch wenden könnt?
Ich vermute mal, wenn Ihr zusammenhaltet, wird dem einzelnen AN nicht viel "passieren". Bei einer Kündigung kann man sich wehren (Kündigungsschutzklage) und wenn es mehrere MA betrifft, wird der AG sich wohl überlegen, ob er auf diese verzichten kann.
zum erfolgreichen abziehen von verarscheaktionen gehören immer zwei
Ja, aber da sind wir schon wieder bei der organisierten Gewerkschaft- und auch die kommen an ihre Grenzen.
ja und wenn es nicht so viele jasager geben würde, die sone sch***** immer mitmachen, weil sie angst davor haben in hartz 4 abzurutschen und ihr soziales ansehen zu verlieren, würde sich auch nicht immer wieder jemand neues finden
stimmt, aber leider bist du schneller draußen als drinnen wenn du nicht am längeren Hebel sitzt.
ja und? mal ein bisschen würde zeigen..........
Ja, ein bisschen das aufzeigen sollte man auch.
Ihr solltet euch zusammenschließen und auf dem Ausgleich bestehen.
Es kann auch gar keinen Nachteil für euch geben, weil ihr nicht einfach mal eben so zu ersetzen seid.
Ihr seid also in einer ziemlich starken Position, die ihr nutzen solltet.
Auch der Caritasverband kann kein Interesse daran haben, die geltenden Gesetze zu brechen und Mitarbeiter zu verlieren.
Mal ins Arbeitsgesetzt geschaut?
Wenn Überstunden nicht vertraglich geregelt sind gilt das oben genannte Gesetz nach dem müssen die Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden. Steht in euren Verträgen das Überstunden generell mit dem Lohn abgegolten sind dann ist das halt so.
Dass es so üblich ist ist leider wahr, natürlich dürft ihr es aufschreiben, aber wenn ihr euch erhofft, dass solche Überstunden ausgeglichen oder ausgezahlt werden, kann das schnell dazu führen, dass ihr bei der nächsten Gelegenheit euren Job los seid.
Es gehören nicht 2 dazu sondern tausende.
Solange sich immer wieder ein neuer findet der sich veräppeln lässt hört das ganze eh nie auf.