Bei einem fsj am Ostermontag arbeiten (u18)?
Ich mache derzeit ein FSJ in der Diakonie (Wohngruppen) und wollte fragen, da ich noch unter 18 bin (16 aber ab dem 30.01 17) ob ich an feiertagen arbeiten muss (speziell am Ostermontag).
4 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
JA (Jugendarbeitschutzgesetz § 18Feiertagsruhe
(1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt
werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2,
ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.
(3) Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einem Werktag fällt, ist der Jugendliche an
einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. In Betrieben mit
einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen
an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.
Üblicherweise kannst Du im FSJ an Feiertagen genauso eingesetzt werden wie an Sonntagen unter Berücksichtgung der geltenden Regeln für max. Wochenarbeitszeit, etc.
Es gelten jedoch eigene Regeln für die Beschäftigung Jugendlicher im Allgemeinen, die bereits in einer anderen Antwort zitiert wurden.
in der regel haben diese einen betriebsrat? denn kannst sowas fragen? denn oft gibt es auch noch betriebsvereinbarungen?
Ostersonntag/1.Mai/Pfingsten/2. Weihnachtstag ja,
Heiligabend/Silvester bis 14Uhr
1.Weihnachtstag/Neujahr/Ostermontag nein