SInd diese LED-Knight Rider Streifen am Auto erlaubt?
Hallo, sind die 48LED Auto Knight Lauflicht Scanner Strip Streifen Rot am Auto in Deutschland erlaubt oder müssen die eingetragen werden, oder keins von beidem? :D
<a href="http://www.amazon.de/48LED-Knight-Lauflicht-Scanner-Streifen/dp/B00AE1OKJ2/ref=sr_1_15?ie=UTF8&qid=1396119793&sr=8-15&keywords=led+streifen+auto#productDescription">http://www.amazon.de/48LED-Knight-Lauflicht-Scanner-Streifen/dp/B00AE1OKJ2/ref=sr_1_15?ie=UTF8&qid=1396119793&sr=8-15&keywords=led+streifen+auto#productDescription</a>
5 Antworten
Alles nach aussenwirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein (siehe §22a StVZO) entweder eine nationale Bauargenehmigung oder eine EG Bauartgenehmigung oder eine ECE Bauartgenehmigung, zudem dürfen diese Leuchten dann auch nur bestimmungsgemäß montiert werden. Ein "Knight-Rider" Balken wirst Du darunter nicht finden.
Also: NEIN, ES IST NICHT ZULÄSSIG UND AUCH NICHT ABNAHME ODER EINTRAGUNGSFÄHIG
ich habe desöfteren fahrzeuge mit lichtern im kühlergrill oder unterm fahrzeug gesehen. ich weiss das man mit einem derartigen angeschaltetem licht sich nicht im straßenverkehr bewegen darf.... aber ist ein einbau wirklich grundsätlich verboten???
es gibt auch ehemalige us polizeifahrzeuge mit rundumlicht die sich ganz legal mit tüv durch die stadt fahren, nur sind die halt deaktiviert und meist mit einer hülle abgedeckt
das tun nix sein erlaubt in deutschland
wenn du es genau so wie aus der serie haben möchtest müsstest du ein schlitz in die motorhaube machen
ich bin mir sicher das man dafür tüv bekommen könnte, aber das ist warscheinlich extrem aufwendig. ich kann mir vorstellen das du eine neue abe für die haube benötigst
im kühlergrill ist das durchaus möglich und erheblich einfacher
Hallo, sind die 48LED Auto Knight Lauflicht Scanner Strip Streifen Rot am Auto in Deutschland erlaubt oder müssen die eingetragen werden, oder keins von beidem?
Keines von beidem. Solche Leuchtartikel sind nicht einmal zulassungsfähig. Siehe StVZO §49a ff.
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Nein, die sind nicht erlaubt, das ist eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung. Die genehmigt auch der TÜV nicht.
Du musst sie hald dann im Fahrzeugbrief eintragen.
ehy! :D
Daaaaa isser. !!! Sie sind der Tagessieger !!! Oder Komiker. Wie man es nimmt