Darf man das bei einem Amoklauf machen?
Darf man den Amokläufer töten oder schwer verletzten? Ist das erlaubt?
1) Wenn z. B. ich bemerke, dass der Amokläufer in der Klasse ist und unsere Tür verbarrikadiert, mit einer Waffe vor uns steht, darf man dann den Amokläufer verletzen oder töten? ( Wenn man eine Möglichkeit dazu hat)
2) Oder wenn ich auf der Toilette bin und bemerke, dass der Amokläufer vor meiner Tür steht, darf ich dann den Amokläufer verletzen oder töten? ( Wenn ich eine Möglichkeit habe)
3) Wenn ich im Gang bin und ich keine Möglichkeit habe zu flüchten, darf ich dann den Amokläufer verletzen oder töten?
7 Antworten
Im Rahmen eines Amoklaufs befindest du dich in einer konkreten und akuten Gefahrensituation. Da darfst du alles machen. Das wird dir als Notwehr ausgelegt. Die bezieht sich zwar per se nur auf ein 'adäquates Mittel zur Abwehrung des Angriffs', d.h. es muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Allerdings gibt es auch noch § 33 StGB wonach jemand, der die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet nicht bestraft wird.
Das heißt... angenommen ein Amokläufer tappt durch eure Schule und du schlägst ihn aus dem Hinterhalt mit einer massiven Büste (die auch nicht zerbricht). Dann wären wir hier bei der Notwehr, denn der Kerl geht zu Boden. Du hast aber panische Angst, überall her dringen schreie, der Kerl hatte einiges an Waffen dabei, also schlägst du wieder und wieder und wieder zu, bis der Kopf so zermatscht ist, dass er sicherlich tot ist. Dann könnte das unter 33 StGB fallen, denn in dieser Situation weißt du ja im Endeffekt nur, dass du tot bist, wenn der vielleicht doch nicht ganz so KO ist.
Super! Vielen Dank!
Alle drei Fragen kann man mit ja beantworten, wenn du dir sicher bist, dass er ein Amokläufer ist. Jedoch sollte ihn Tatunfähig zu machen dein erste Überlegung sein, sollte es jedoch nicht anders gehen (sagen wir er will sich in die Luft sprengen und du hast eine Pistole), dann darfst du ihn töten.
Notwehr ................- Situation, wenn Du damit Amoklauf verhinderst, darfst Du vieles, notfalls auch Amokläufer töten. 👀👀🌵
Du darfst im Rahmen der Notwehr geeignete Mittel verwenden, um eine bevorstehende Attacke zu verhindern. Eine Verletzung dürfte in diesem Fall meistens in Ordnung sein. Wenn du den Angreifer aber tötest, kann das für dich schnell auch mal in Richtung Totschlag gehen.
Es kommt auf die Umstände an. Hast du den Angreifer bspw. schwerer verletzt und entwaffnet, wäre es strafbar, ihn dann zu töten, weil von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Nein, wenn kein anderes Mittel als töten geht, dann nicht. Hat er jedoch sagen wir ein Messer und du schießt ihn in den Kopf, könnte es auch sein, dass du eine milde Strafe bekommst. Auch da können die Gerichte jedoch von Fall zu Fall für dich entscheiden
Richtig, die Verhältnismäßigkeit muss auch immer gegeben sein.
Selbstverständlich, nennt sich Notwehr.
Also kann ich mich damit strafbar machen, wenn ich ihn töte, bevor er/sie mich tötet?