Was passiert wenn Diebe durch offene Tür oder offene Fenster einsteigen und was mitnehmen?
Ich habe heute Nacht geträumt von einer Bücherei also wo viele Bücher in den Regalen stehen zum Verleih oder Verkauf. Und da haben die Angestellten versehentlich eine Tür oder ein Fenster offen stehen lassen und haben dann Mittagspause gemacht also sie gingen in einen anderen Raum und haben dort ihr Essen eingenommen. Und dann kamen ein paar Diebe oder Einbrecher und sind durch das offene eben schnell eingestiegen und haben sich umgeschaut und es war eben niemand da und sie hatten dann schön genug Zeit etwa eine Stunde bis die Pause vorbei war und haben einige Bücher in ihre Rucksäcke gesteckt und mitgenommen. Sie hatten immer große Angst und waren sehr nervös und haben bei jedem Geräusch auch gezuckt und sich versteckt aber haben es dann geschafft ohne entdeckt zu werden wieder auszusteigen und zu flüchten. Es waren so Jugendlche also ein paar Jungs und ein Mädchen und hatten schwarze Kleidung an und schwarze Mützen aus Wolle. Das Mädel war die Chefin der Bande. Es war ja kein Einbruch denn sie haben nichts aufgebrochen sondern es stand offen und hatten auch keine Waffen und haben niemandem was getan. Welcher Straftatbestand wäre das und was würde man mit ihnen machen wenn sie erwischt würden zb wenn dann ein paar Polizeiautos kommen würden und sie bei der Flucht fassen wäre das schlimm oder nur eine Kleinigkeit wenn sie etwa 16 sind und sonst aber harmlos. Ich weiß komischer Traum aber es war so kam vielleicht vom fernsehen :D Und es könnte ja auch ein anderer Laden sein etwa mit Spielzeug oder Videospielen also mit was teurem das die Jugendlichen gerne haben wollen :D
4 Antworten
Das wäre ein sogenannter Einschleichdiebstahl. Hier ein ähnlich gelagerter (aber tatsächlicher Fall) http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/2976730
Bestraft wird dieser wie gewöhnlicher Diebstahl.
Die Strafen hierfür sind sehr gering
§ 242 (StGB) Diebstahl(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
In deinen Augen war es kein Einbruch aber..mindestens war es Hausfriedensbruch und auch das wäre dann schon strafbar!
Es war ja kein Einbruch denn sie haben nichts aufgebrochen sondern es stand offen
Selbstverständlich ist das ein Einbruch und ab 14 ist man strafmündig. Nur weil irgendwo eine Tür offen steht, hat man noch lange nicht das Recht da hineinzugehen und was mitgehen zu lassen. Die Jugendlichen würden wohl kaum dafür im Knast landen, aber ganz ungeschoren kämen sie nicht davon, wenn sie erwischt würden.
Ich glaube das wäre Hausfriedensbruch und Diebstahl