Darf man bei Obdachlosigkeit das eigene Auto behalten?

4 Antworten

Ob jemand obdachlos ist, hat erstmal nichts damit zu tun, ob er ein Auto haben darf.

Eigentlich ist es ziemlich einfach - wer ein Auto auf sich zulassen möchte, benötigt eine Meldeanschrift. Und wer keine hat, kann kein Auto zulassen, egal, ob er tatsächlich eine Wohnung besitzt oder genug Geld, um den Unterhalt des Autos zu bezahlen.

Wenn man erst ein Auto zulässt und dann den Wohnsitz ersatzlos aufgibt, passiert überhaupt nichts, außer dass Bußgeldbescheide etc. nicht mehr zugestellt werden können. Eigentlich schon fast verlockend ;)

ThinBlueLine  27.02.2018, 10:19

Ich klink mich hier mal in eure Diskussion mit ein. Einschlägig ist hier wohl nicht Art. 3 GG. Wie Marco schon richtig einschätzt, hat der Begriff der Heimat (und hier darf nicht die Definition des Dudens verwendet werden!) hier eine andere Bedeutung, die insbesondere auf die Benachteiligung abzielt.

Aber: Art. 11 Abs. 2 GG dürfte tangiert sein. Im juristischen Sprachgebrauch ist Freizügigkeit das Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes.

Dieses Recht würde die Zulassungsstelle beschränken, falls sie die Fahrzeuganmeldung einer Person ohne festen Wohnsitz nicht erlauben würde. Das Verbot wäre nicht verhältnismäßig, da der Fahrzeughalter durch die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten seine postalische Erreichbarkeit ebenfalls sicherstellen könnte.

Auch wenn der Sachbearbeiter der jeweiligen Zulassungsstelle natürlich vor Freude keine Luftsprünge machen würde, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wäre aus Sicht der Halters sehr erfolgsversprechend.

sumi79  27.02.2018, 06:22

"wer ein Auto auf sich zulassen möchte, benötigt eine Meldeanschrift. Und wer keine hat, kann kein Auto zulassen, egal, ob er tatsächlich eine Wohnung"

Diese Aussage halte ich zumindest für fragwürdig.

Art 3 GG

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die genaue Definition laut Duden für Heimat lautet wie folgt:

"Land, Landesteil oder Ort, in dem man [geboren und] aufgewachsen ist oder sich durch ständigen Aufenthalt zu Hause fühlt (oft als gefühlsbetonter Ausdruck enger Verbundenheit gegenüber einer bestimmten Gegend)"

Ein Auto kann z.B. so ein Ort sein an dem man sich heimisch fühlen kann.

Somit würde jegliche Benachteiligung eines solchen Menschen gegen das Grundgesetz verstoßen. Es wäre also verfassungswidrig.

Maro95  27.02.2018, 09:46
@sumi79

Das würde ich auf den ersten Blick nicht so sehen, auch wenn ich deine Ansicht durchaus verstehe. Der Begriff der Heimat ist für mich erst einmal weiter gefasst, gut, das mag der Duden anders definieren. Aber hier geht es um einen ganz konkreten Nutzen, nämlich dass man den Fahrzeughalter postalisch erreichen kann. Und das ist für mich ein objektiv absolut logischer Grund, der keine Ungleichbehandlung bei gleichen Voraussetzungen darstellt.

Zudem denke ich - rein praktisch -, dass die Zulassungsstellen da recht hart sind. Hier in Berlin wird auch seit Ewigkeiten ein Kaufvertrag gefordert, wenn man ein Auto zulassen möchte, obwohl die Halterschaft nichts über den Eigentümer aussagt und man nicht mal einen Kaufvertrag benötigt, um Eigentümer eines Kfz zu werden.

sumi79  27.02.2018, 11:36
@Maro95

"Der Begriff der Heimat ist für mich erst einmal weiter gefasst,"

Nicht nur der Duden, sondern so ziemlich jedes Wörterbuch. Ich bezweifle, dass Ihre Deutung eines Wortes vor Gericht der eines Wörterbuchs bevorzugt wird.

"Aber hier geht es um einen ganz konkreten Nutzen, nämlich dass man den Fahrzeughalter postalisch erreichen kann."

Dafür bedarf es zwar einer Postanschrift, aber nicht zwingend einer Meldeanschrift bzw. Wohnanschrift. Ein Postfach genügt z.B. um postalisch erreichbar zu sein. Auch für einen Obdachlosen.

Er kann in einem Auto wohnen und trotzdem postalisch, dank eines Postfachs erreichbar sein.

Somit wäre die Ablehnung eines Obdachlosen mit einem Postfach meiner Meinung nach definitiv eine Ungleichbehandlung.

"Zudem denke ich - rein praktisch -, dass die Zulassungsstellen da recht hart sind. Hier in Berlin wird auch seit Ewigkeiten ein Kaufvertrag gefordert, wenn man ein Auto zulassen möchte, obwohl die Halterschaft nichts über den Eigentümer aussagt und man nicht mal einen Kaufvertrag benötigt, um Eigentümer eines Kfz zu werden."

Und was soll das jetzt bedeuten?

Auch ein Obdachloser wird im Normalfall die Rechtmäßigkeit seines rechtmäßig erworbenes Eigentums belegen können. Ich verstehe nicht welchen Unterschied es ausmacht, ob es ein Obdachloser oder ein Mensch mit einem Obdach ist.

Maro95  27.02.2018, 11:50
@sumi79

Der Hinweis auf den Kaufvertrag bezog sich nicht auf Obdachlose, sondern allgemein auf die - rechtlich nicht immer nachvollziehbaren - Forderungen vieler Zulassungsstellen. Ich lasse hin und wieder Importfahrzeuge zu und von mir wurden sogar schon Unterlagen gefordert, die schlicht nicht existieren können.

Zum Rest hat ThinBlueLine schon alles gesagt, finde ich. Quintessenz ist wohl, dass das Adressfeld im Fahrzeugschein nicht einfach leer bleiben darf, aber auch nicht zwangsläufig einer Halteranschrift entsprechen muss.

fragantor 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 00:35

Ja Marco, bei mir ist es so, dass ich das Auto schon habe. Nur wenn man mich mal anhalten würde, könnte ich halt auf dem KFZ Schein keine aktuelle Meldeanschrift vorzeigen. Das meine ich.

Maro95  27.02.2018, 00:46
@fragantor

Das c darfst du weglassen ;)

Auf dem Kfz-Schein ist die Anschrift vermerkt, die die Zulassungsstelle bei der Zulassung draufgedruckt hat. Ob die aktuell ist, interessiert doch bei einer Kontrolle erst einmal gar nicht - schlimmer wäre eher, wenn du an diesem amtlichen Dokument eigenhändig Änderungen vornimmst...

Mit dem Personalausweis z.B. ist es ja genau das gleiche. Da müsste man es halt ändern lassen.

Ziemlich unwahrscheinlicher Fall. Aber ja, natürlich könnte man das Auto behalten. Auf dem Kfz-Schein wird im Adressfeld "ohne festen Wohnsitz" eingetragen.

Außerdem muss man bei der Anmeldung des Kfz einen Empfangsberechtigten angeben, der anfallenden Schriftverkehr empfängt und an den Halter weiter leitet (Steuerbescheid, Bußgeldbescheide usw.)

Obdachlos heisst meistens, dass man keine Ansprüche auf staatliche Leistungen wie Hartz iv hat. Wenn doch, dann gibts von diese Seite Regeln für das nicht antastbare Vermögen.

Theoretisch ist es aber wohl auch möglich, als Millionär keinen festen Wohnsitz zu haben, meldepflichtig ist man, wenn man min 4 oder 6 Wochen sich an einer Adresse aufhält. Muss man aber nicht.

Kurz und knapp "ja".