Kratzer am Auto verursacht, (Selbstverschulden) wer zahlt?

10 Antworten

Die KFZ Haftpflichtversicherung, bei der das schädigende Fahrzeug versichert ist, ist leistungspflichtig.

Ich hoffe du bist nicht einfach gefahren, das wäre eine Straftat.

Das zahlt deine Auto-Haftpflichtversicherung. Ausserdem muss der Schaden sofort (!) der Polizei gemeldet werden, wenn du den betroffenden Autohalter nicht sofort persönlich triffst und mit ihm die Schadensregulierung verhandelst. Deinen eigenen Schaden würde nur deine Vollkasko-Versicherung zahlen (wenn du eine hast). 

Der Schaden an dem anderen Auto übernimmt deine KFZ-Versicherung. Du wirst dann eine Stufe höher eingestuft, also die Versicherung wird teurer.

verreisterNutzer  03.11.2017, 07:09

Nur eine Stufe?
Das ist leider zu schön um wahr zu sein.....
Schau mal in die Tabellen in deinen Versicherungsbedungungen..... Je nachdem welche Versicherung und welcher Tarif und aus welcher SF klasse stuft ein guter Tarif moderat zurück und ein billig Tarif katapultiert dich in die Steinzeit zurück.

Genau dafür hast Du doch eine Versicherung! Musst halt schauen, wie teuer die Reparatur wird. Eventuell kommst Du billiger weg, wenn Du es selber zahlst, anstatt hochgestuft zu werden.

Nota bene: Den Schaden am eigenen Auto - falls einer vorhanden ist - zahlt die Haftpflicht natürlich nicht, ggf. aber eine Kasko-Versicherung schon.


ohwehohach  02.11.2017, 16:10

PS: Diese Antwort habe ich missverständlich formuliert. Richtig muss die Antwort heißen: Den Schaden übernimmt die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugs. Du hast ja nicht geschrieben, ob Du auch der Versicherte bist. Wichtig ist, dass es nur die KFZ-Haftpflicht tut, nicht Deine normale Privathaftpflicht.

Das ist ein ganz normaler Verkehrsunfall, was sonst?

Entweder du bemühst deine Versicherung und wirst evtl. hochgestuft oder du rechnest durch ob es sich billiger kommt wenn du es selbst zahlst.

Auch bei einem Kratzer an einem sagen wir mal älteren Auto, bei dem der Kratzer noch keinen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt, hat der Besitzer einen Anspruch auf Wiederherstellung in den vorherigen Zustand vor dem plötzlichen Ereignis.