Darf man bei der Weiterberechnung der KFZ-Steuer die MwSt. nochmal aufschlagen?

1 Antwort

Die Rechnung ist korrekt. Der Viermieter muss MWST an das Finanzamt abfuehren, da ja die berechnete KFZ-Steuer auch Umsatz ist.

Aber wenns geschaeftlich ist, ist das doch kein Problem. Die gezahlte MWST koennt ihr doch wieder als Vorsteuer absetzen.

pollo  14.06.2010, 09:36

DH. Stichwort: die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung...

EnnoBecker  14.06.2010, 10:58
@pollo

Neee, das ist hier nicht dass Stichwort. Der Vermieter vermietet doch bloß das Fahrzeug an den Mieter und versteuert dem nicht das Auto.
 
Beim Bäcker bezahlst du doch auch das Brötchen und nicht "anteilige Backkosten und Gewerbesteuer".

MamaNadine 
Beitragsersteller
 12.06.2010, 14:01

Danke dir. Du hast mir sehr geholfen.

pluggy  12.06.2010, 14:03
@MamaNadine

Hab ich gerne gemacht, da gibts einen "button" fuer hilfreichest antwort.....lach

EnnoBecker  13.06.2010, 10:02
@pluggy

Ich hab mal den DH-Knopf gedrückt für die gute und richtige Antwort. Hatte schon befürchtet, sowas wie "Kfz-Steuer hat keine USt" oder so lesen zu müssen.