Darf man bei der Weiterberechnung der KFZ-Steuer die MwSt. nochmal aufschlagen?
Hallo, wir haben geschäftlich ein Auto gemietet. In der Rechnung enthalten ist der normale Mietpreis, die Versicherung und die KFZ-Steuer. Das man auf den Mietpreis und die Versicherung die Mehrwertsteuer zahlen muss, ist klar. Aber muss man auch auf die KFZ-Steuer nochmal eine Mehrwertsteuer zahlen?
Die Rechnung sieht so aus:
- Mietpreis +Versicherung + KFZ-Steuer =Zwischensumme +Steuer Mietpreis +Steuer Nebenleistungen (Versicherung+KFZ-Steuer) =Gesamsumme
Wäre super, wenn mir jemand Auskunft geben kann. Danke euch schon mal.
1 Antwort
Die Rechnung ist korrekt. Der Viermieter muss MWST an das Finanzamt abfuehren, da ja die berechnete KFZ-Steuer auch Umsatz ist.
Aber wenns geschaeftlich ist, ist das doch kein Problem. Die gezahlte MWST koennt ihr doch wieder als Vorsteuer absetzen.
Neee, das ist hier nicht dass Stichwort. Der Vermieter vermietet doch bloß das Fahrzeug an den Mieter und versteuert dem nicht das Auto.
Beim Bäcker bezahlst du doch auch das Brötchen und nicht "anteilige Backkosten und Gewerbesteuer".
Danke dir. Du hast mir sehr geholfen.
Hab ich gerne gemacht, da gibts einen "button" fuer hilfreichest antwort.....lach
Ich hab mal den DH-Knopf gedrückt für die gute und richtige Antwort. Hatte schon befürchtet, sowas wie "Kfz-Steuer hat keine USt" oder so lesen zu müssen.
DH. Stichwort: die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung...