Kfz-Versicherung erst nach kfz Zulassung aktiv oder schon vorher?
Ich habe online einen Kfz Versicherungs-Antrag abgeschlossen und eine EVB Nummer bekommen. Als Versicherungsbeginn habe ich den 19.03.2018 angegeben. Wenn das Auto erst in einem Monat zugelassen wird oder ich mich dazu entscheiden sollte, es doch nicht mehr anzumelden, verfällt die Versicherung dann oder muss ich diese trotzdem noch widerrufen?
4 Antworten
Hallo GuteAntwortt,
so ein Fall wie deiner kommt recht häufig vor. Alles völlig unproblematisch...
Wenn du die EVB nicht benutzt, kommt der Vertrag nicht zu Stande.
Es ist total egal, was für einen Beginn du im Antrag einträgst. Der Vertrag beginnt automatisch erst am Tag der Anmeldung des Autos.
Wenn sich die Anmeldung verzögert oder du das Auto gar nicht kaufst, freut sich deine Versicherung über eine kurze Info.
Ansonsten werden sie in Kürze sowieso auf dich zukommen und nachfragen, ob der Antrag hinfällig ist.
Herzliche Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Diese Fragen könnten ganz einfach vermieden werden, wenn sich nicht immer sog. "Laien" an Versich.geschäfte rantrauen würden...
Trotzdem kurz den Hinweis: erst ab Zulassungstag hast du den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz und mit Bezahlung der ersten Prämie hast du den beantragten und policierten Kfz-Versich.schutz!
... oder ich mich dazu entscheiden sollte, es doch nicht mehr anzumelden, verfällt die Versicherung dann oder muss ich diese trotzdem noch widerrufen?
Ein Vertrag, welcher nicht zustande kam z.B. wg. Nichtzulassung, mußt du auch nicht widerrufen!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
.... das kennt dein Berater/Makler aus dem Alltag, binde ihn einfach ein.
Beim Marktführer kann ich auch schon vor der Zulassung Versicherungsschutz vereinbaren.
Wenn das nicht gemacht wurde, greift die eVBN meist ab Zulassungstag.
ab Tag der Zulassung, wenn du die EvB nicht nutzt, verfällt sie nach einigen Tagen und man soll der Versicherung Bescheid sagen, dass die EvB jetzt nicht mehr benötigt wird, sie erteilt eine neue später.