Kfz-Versicherung erst nach kfz Zulassung aktiv oder schon vorher?
Ich habe online einen Kfz Versicherungs-Antrag abgeschlossen und eine EVB Nummer bekommen. Als Versicherungsbeginn habe ich den 19.03.2018 angegeben. Wenn das Auto erst in einem Monat zugelassen wird oder ich mich dazu entscheiden sollte, es doch nicht mehr anzumelden, verfällt die Versicherung dann oder muss ich diese trotzdem noch widerrufen?
4 Antworten
Hallo GuteAntwortt,
so ein Fall wie deiner kommt recht häufig vor. Alles völlig unproblematisch...
Wenn du die EVB nicht benutzt, kommt der Vertrag nicht zu Stande.
Es ist total egal, was für einen Beginn du im Antrag einträgst. Der Vertrag beginnt automatisch erst am Tag der Anmeldung des Autos.
Wenn sich die Anmeldung verzögert oder du das Auto gar nicht kaufst, freut sich deine Versicherung über eine kurze Info.
Ansonsten werden sie in Kürze sowieso auf dich zukommen und nachfragen, ob der Antrag hinfällig ist.
Herzliche Grüße aus Köln
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Vielen Dank!
Diese Fragen könnten ganz einfach vermieden werden, wenn sich nicht immer sog. "Laien" an Versich.geschäfte rantrauen würden...
Trotzdem kurz den Hinweis: erst ab Zulassungstag hast du den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.schutz und mit Bezahlung der ersten Prämie hast du den beantragten und policierten Kfz-Versich.schutz!
... oder ich mich dazu entscheiden sollte, es doch nicht mehr anzumelden, verfällt die Versicherung dann oder muss ich diese trotzdem noch widerrufen?
Ein Vertrag, welcher nicht zustande kam z.B. wg. Nichtzulassung, mußt du auch nicht widerrufen!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Sobald die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer erstellt wurde, ist diese genau sechs Monate lang gültig. Gut zu wissen: Die Gültigkeit ist bei jedem Versicherer gleich. Während dieser sechs Monate können Sie die vorläufige Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung und damit zum endgültigen Abschluss einer Kfz-Versicherung nutzen. Bedenken Sie jedoch, dass die eVB-Nummer nur zur einmaligen Verwendung gedacht ist: Haben Sie sie einmal eingesetzt, verliert die eVB-Nummer ihre Gültigkeit.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/evb-nummer
.... das kennt dein Berater/Makler aus dem Alltag, binde ihn einfach ein.
Beim Marktführer kann ich auch schon vor der Zulassung Versicherungsschutz vereinbaren.
Wenn das nicht gemacht wurde, greift die eVBN meist ab Zulassungstag.
ab Tag der Zulassung, wenn du die EvB nicht nutzt, verfällt sie nach einigen Tagen und man soll der Versicherung Bescheid sagen, dass die EvB jetzt nicht mehr benötigt wird, sie erteilt eine neue später.
Sobald die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer erstellt wurde, ist diese genau sechs Monate lang gültig. Gut zu wissen: Die Gültigkeit ist bei jedem Versicherer gleich. Während dieser sechs Monate können Sie die vorläufige Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung und damit zum endgültigen Abschluss einer Kfz-Versicherung nutzen. Bedenken Sie jedoch, dass die eVB-Nummer nur zur einmaligen Verwendung gedacht ist: Haben Sie sie einmal eingesetzt, verliert die eVB-Nummer ihre Gültigkeit.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/evb-nummer
Ich bin 22 Jahre alt und dies ist meine 2. Kfz Versicherung. Ja, ich bin Laie und lerne dazu. Wie sollte ich denn diese Erfahrung machen, wenn ich mir die Versicherung immer nur von anderen Personen, welche keine Laien sind, "melden lasse"? Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe heute bei der Versicherung angerufen und da wurde mir auch noch mal bestätigt, dass erst ab Zulassung der Vertrag aktiv ist. Also alles in Ordnung.