Strafzettel am Auto bezahlen wenn das Auto nicht anspringt?
Mein Auto sprang nicht an und ich musste ihn ausrollen lassen, sodass er auf einem Gehsteig der 3 m breit ist stehen blieb. Das Auto ging also mitten in der Fahrt aus. Dabei habe ich die Warnblinker angemacht und bin in der Nähe rumgelaufen um um Hilfe zu suchen. Dabei komme ich zurück und habe einen 20€ Strafzettel. Kann ich mich bei der Zentrale beschweren sodass der Strafzettel zurückgezogen werden kann?
7 Antworten
Hast du den Wagen denn mit Warndreieck als Pannenfahrzeug kenntlich gemacht? Sonst haben die Beamten das wahrscheinlich als "ich-darf-mit-Warnblinker-überall-stehen-Fahrzeug" angesehen, die ständig irgendwo stehen...
Schätze, wenn du die Panne nachweisen kannst (Abschlepp-Bericht, ADAC-Wisch o.ä.) hast du gute Chancen. Hat dich bloß n Bekannter abgeschleppt und du hast nix in der Hand, halte ich die Chancen für schlecht und würde mir die Mühe sparen...
T3Fahrer
Mit Beschweren wirst Du nicht weit kommen, aber mit der Bitte deine als Rechtfertigungsgrund geschilderte Situation zu berücksichtigen. Hilfreich wäre auch eine Bestätigung des Pannendienstes oder einem Helfer, denn irgendwie mußt Du den Wagen da ja auch wieder wegbekommen haben. Allerdings, Du hast dich von der Unfallstelle entfernt ohne das Fahrzeug entsprechend abzusichern. (Warndreieck) Und das Fahrzeug ohne ausreichende Bremswirkung auf einem Gehweg zum Stehen zu bringen war auch nicht besonders intelligent.
Warum immer gleich beschweren? Schon mal auf die Idee gekommen, dass du dich auch nicht so ganz richtig verhalten hast?
Warnblinker schön und gut, aber der signaliesiert halt erst mal nur Achtung (hier steht ein Auto). Ob nun defekt oder nicht ist ja nicht zu erkennen. Gibt genug Zeitgenossen die ihr Auto im Parkverbot oder Halteverbot in dieser Weise mal kurz parken.
Geh hin und ERKLÄR die Situation, nimm eine Beischeinugung über den defekt mit und bleib höflich.
Wieso wollen sich eigentlich alle gleich über alles irgendwie und irgendwo beschweren?
Wenn überhaupt, dann kannst du ganz lieb darum bitten.
Aber gehe dich ruhig beschweren, du bist schneller draußen als du drinnen warst.
Warndreieck aufgestellt oder zumindest einen Zettel mit Info und Handynummer hinterlegt hast du sicher auch nicht.
Viele Grüße
Michael
Kann ich mich bei der Zentrale beschweren sodass der Strafzettel zurückgezogen werden kann?
Du kannst Einspruch einlegen.
Mal auf die Idee gekommen den ADAC etc zu rufen?