Darf man auf Ansitze steigen?
Hallo, darf man als nicht-Jäger jagdliche Ansitze und Hochsitze betreten? Danke.
7 Antworten
nein es ist privateigentum du begehst "hausfriedensbruch, wenn es auch nicht verschlossen ist
man darf ne menge wenn man sich dabei nicht erwischen lässt
Wenn nicht explizit dransteht, dass Betreten verboten ist, oder der Hochsitz irgendwie abgesperrt oder abgeschlossen ist, wüsste ich nicht, was dagegen spricht.
Es könnte natürlich sein, dass der Jäger anderer Meinung ist, und der ist bewaffnet...
Das wäre Hausfriedensbruch: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Ich denke bei einem Ansitz oder Hochsitz ist das nicht der Fall, wenn man einfach jederzeit ohne weiteres reinspazieren kann, also wenn er nicht "befriedet" ist (eingezäunt oder mit verschlossener Tür o.ä.)
Irrtum, auch das Besteigen eines Hochsitzes ist verboten, da es sich um Privatbesitz handelt!
Das hat nichts zu sagen. Jeder Wald und jede Wiese ist eventuell Privatbesitz von irgendjemandem, trotzdem darf man dort rumlaufen. Es sei denn, er ist "befriedet".
Also wenn um den Hochsitz ein Zaun mit verschlossenem Tor ist, darf ich nicht einfach über den Zaun klettern und den Hochsitz besteigen. Und wenn der Hochsitz selbst ein Tür mit Vorhängeschloss hat, darf ich auch nicht hineinklettern.
Sonst schon.
wenn es keiner mitbekommt...
Keiner wird sich beklagen, wenn mal jemand auf einen Hochsitz klettert, um herunterzusehen. Der Jäger darf es aber nicht dulden, da er sonst verantwortlich gemacht werden kann, wenn jemand einen Unfall dabei erleidet! Leider berücksichtigt die deutsche Rechtslage nicht, dass ein Erwachsener auf sich selbst aufpassen können muß.
Na wenn das so ist, dann komm' ich doch am Wochenende mal mit meinen Kumpels bei Dir vorbei und wir machen eine Party in Deinem Wohnzimmer! Oder steht da explizit dran, dass wir das nicht dürfen?