Ausbluten lassen im Garten?
Darf ein Jäger sein geschossenes Wild in seinem Garten in einem Wohngebiet aufhängen und ausbluten lassen? Gibt es da Auflagen?
5 Antworten
Selbstverständlich darf er das. Ebenso wie der Karnickel- oder Hühnerhalter seine Tiere da schlachten, ausnehmen und abhängen lassen darf.
Die einzuhaltenden Anforderungen findest du in der Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs, für Wild speziell in der Anlage_4.
1.Ja Rechtlich darf er das.
2.Wenn du auf dem Land wohnen würdest dürfte er es sogar in deinem Garten ausnehmen.
3. Es ist bei diesen Temperaturen (Gekühlt und keine fliegen)Hygienisch unbedenklich solange er es nicht über Nacht dort Hängen lässt.
4. Es ist natürlich etwas provokant aber Realität schadet nicht ;)
welche gefahr geht denn davon für andere aus?
außer dass du das tote tier sehen musst, armes hascherl?
Er darf. Ich als Jäger halte das allerdings für kontraproduktiv. Der Aufbruch eines Wildtiers im Garten könnte auch als Provokation verstanden werden. Und das ist unnötig.
Es gibt Hygienevorschiften und wenn Du Dein Wild im Wohngebiet ausbluten lässt, so ziehst Du viel Unmut auf die Jäger, muss dass sein? Die Waidmänner und -frauen sind sowieso schon in der Schusslinie, also lass das sein.