Klare Rundumleuchte ausgeschaltet auf dem Dach?

Ist es erlaubt damit ausgeschaltet! im öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen? - (Auto und Motorrad, Verkehr, Unfall)

5 Antworten

Nein darfst du nicht. Im § 52 StVZO steht:

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

  1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
  2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
  3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
  4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Da dein Fahrzeug in keine Kategorie davon fällt ist es nicht möglich die Leuchte auf dem Dach zu lassen.

Klar die darfst du auch permanent ohne Genehmigung am Dach haben solange sie eine E1 Prüfplakette hat.

Kein Problem.

MEinst Du wirklich, daß so eine Leuchte auf der Baustelle Warnung genug für andere Baufahrzeuge ist?

Eine abgesicherte Baustelle -ich denke jetzt an Straßenbau/Tiefbau- ist rechtlich ein Privatgrundstück. Die StVO und StVZO gelten dort nicht (die Verkehrsregeln werden natürlich durch das Baubüro bekanntgegeben).

Also könntest Du Dir den Privatwagen mit einem Dutzend gelber Rundumleuchten zupflastern, wenn Du willst. Dann sieht Dich garantiert jeder Lkw- oder Radladerpilot.

die müsste eine STVO Zulassung haben. Dann ja. Man darf ja auch CB Antennen mit Magnetfuß etc montieren

Was soll die Leuchte bringen? Da das keine "offizielle" kLuchte ist wie z.B. die blaue von der Polizei, wird da eher sowieso keiner reagieren.

BitteFragNicht8 
Beitragsersteller
 08.06.2018, 19:24

Da soll auch keiner reagieren ich will nicht den Polizist spielen, aber jedesmal aussteigen um das Ding drauf zu montieren wegen 1-2 km ist halt einfach umständlich. Hab es jetzt auch extra ordentlich verkabelt.