Forderung der Universum Inkasso
Ich habe ein Schreiben bekommen von NEUMEYER Rechtsanwälte. Darin werde ich aufgefordert 548.41 € zu bezahlen. Da die Forderung aus dem angeblichen Vollstreckungsbescheid AG Hünefeld vom 31.01.2005 besteht, weis ich nicht worum es dabei geht. Ist die Forderung nicht schon Verjährt?
8 Antworten
Also wenn es dazu einen Vollstreckungsbescheid gibt, dann gibt es auch einen Titel zu der Forderung und der ist somit 30 Jahre lang gültig. Lass dir den Titel in Kopie zustellen damit du weisst worum es geht!
Und bitte bedenken: Sachargumente gegen die Forderung selbst kann man grundsätzlich nicht mehr vorbringen. Das hätte man 2005 tun müssen. Sollte es etwas sein, was man längst bezahlt hat, gilt es die Zahlungen nachzuweisen und damit das Ganze abzuwehren. Sollte der VB zugestellt worden sein ohne dass man unter der Adresse damals wohnhaft war (Beweis per erweiterter Meldeauskunft), klagt man gegen den Titel und beantragt Widereinsetzung in den vorigen Stand und beruft sich dann auf Verjährung.
Wenn der Titel berechtigt ist und noch nicht bezahlt wurde, kann man trotzdem höchstwahrscheinlich gut die Hälfte zusammenstreichen. Zinsen von vor 2011 sind höchstwahrscheinlich verjährt, soweit sie nicht im Titel schon ausgerechnet wurden (das kommt auf die Begleitumstände an). Inkasso verpacken meist anderen Unfug, wie Kontoführungskosten und so einen Quatsch in die Forderung. Auch das kommt weg. Bevor mal also zahlt, ggf. hier nochmal melden mit dem, was in der Forderungsaufstellung so drin steht.
Für mich hört es nach einem Abzock-Schreiben an. Hast Du denn jemals etwas in dieser Höhe gekauft und nicht bezahlt? Gab es ein Gerichtsverfahren mit einem Urteil zur Zahlung?
Vollstreckungsbescheid AG Hünefeld vom 31.01.2005
Verstanden?
Ein Vollstreckungsbescheid verjaehrt nach 20 Jahren. Wenn Du nichts weisst, dann wende dich mit dem Aktenzeichen doch mal an das ag Huenefeld und frage dort nach, ob da ein Vollstreckungsbefehl gegen dich vorliegt.
Danke kevin1905, ich wollte natuerlich 30 Jahre schreiben.
Fax an die RAs
Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung von folgenden Dokumenten :
1 Titelkopie
2 Vollmacht gem BGB 174 bzw Abtretungsurkunde gem BGB 410
3 Forderungsaufstellung gem BGB 367
Dann abwarten was kommt
Ist die Forderung nicht schon Verjährt?
Die Antwort gibst du dir wohl selber:
Vollstreckungsbescheid AG Hünefeld vom 31.01.2005
Verjährt am 01.01.2036. Jeder Betreibungsversuch setzt die Verjährung zurück.
Fordere also erst einmal eine Titelkopie an.
War wohl ein Tippfehler. Die 2 sollte wohl eine 3 sein.