Brandmeldeanlage, darf man Rauchmelder für Partyzwecke abschalten?

7 Antworten

Erst einmal ist ja eigentlich keine " private Nutzung ", sondern es hängt mit mit dem Bestimmungszweck der Örtlichkeit zusammen.....

Offensichtlich handelt es sich ja um eine Räumlichkeit, die für Feierlichkeiten vorgesehen ist, also irgendeinen gastronomischen Betrieb.

Rein vom Prinzip her ist es auch kein Problem, einen Brandmelder abzuschalten in einem Bereich der während der Abschaltung unter Kontrolle ist. Schließlich ist die BMA ja dazu da, ein Feuer in so einem Bereich zu melden wenn keine Personen anwesend sind.

Solange also der Brandschutz bzw. das melden eines Brandes in diesem Bereich durch anwesende Personen gewährleistet werden, spricht eigentlich nichts logisch gegen ein vorübergehendes abschalten der Melder im betroffenen Bereich.

Die Entscheidung darüber ob abgeschaltet werden darf oder nicht liegt aber letztendlich bei Eigentümer des Betriebes.

cosimo77 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 00:18

danke,hast recht soweit... aber sollte es zum brand kommen,könnte ein gutachter der versicherung nicht anprangern das die melder abgeschaltet waren ? ob logisch oder nicht,versicherer versuchen doch alles um nicht zu zahlen,daher suche ich eine konkrete bestimmung hierzu...

Bei den Meisten nebelmaschinen besteht der Nebel aus Wasser und Farbstoff, das bunte wasser wird geheizt, das dampft dann farbig. Man muss gucken was auf der Nebelmaschine steht.Wenn es Wasser-Dampf ist muss man nicht abschalten, aber wenn es aus anderem Material ist, dann muss man die Brandmelder abschalten.

MadMaxMickey  12.07.2019, 15:32

Die kann man nicht "abschalten"! Wie denn auch?

Nomex64  30.05.2014, 10:07

Wieso braucht man bei Wasser-Dampf nicht abschalten?

erstmal Danke für eure Antworten ! Aber ich glaube ich muss konkreter werden... Es handelt sich um eine BMA mit Feuerwehranbindung, Sprinklern usw.... im Hotelgewerbe ! Es soll dort eine Veranstaltung stattfinden und die Rauchmelder sollen in einem Teilbereich abgeschaltet werden !

Ich denke es handelt sich um ein öffentliches Gebäude oder einen Betrieb (z.B. Gaststätte), dann sollte dazu eigentlich was in der Brandschutzordnung stehen. Andernfalls ist der Eigentümer zu befragen, dann nur der darf auch Abschaltungen vornehmen.

Wie schon Sejler gesagt hat wenn der Brandschutz durch andere Maßnahmen sichergestellt ist bestehen eigentlich keine Bedenken.

Dafür ist der Veranstalter anzusprechen und der Eigentümer der Rauchwarnmelder.