Darf man als Schüler einen "Minijob" und gleichzeitig einen Ferienjob ausüben?
Hallo liebe GF-User :)
Nun zu meiner Lage: Ich bin 18 Jahre, besuche die gymnasiale Oberstufe, und habe einen "Minijob" auf 450€ Basis (Wurde 2013 laut Gesetz von 400€ auf 450€ erhöht) :)
Ich habe jetzt ein Angebot bekommen, nämlich in den kommenden Sommerferien 3 Wochen in einer Firma einen Ferienjob zu machen. Von der Zeit her würde das passen, da ich bei meinem Nebenjob nur am Wochenende arbeiten muss und beim Ferienjob lediglich in der Woche.
Frage: Ist es rechtlich erlaubt? Wie schaut es aus mit der Lohnsteuerkarte? Kann ich die abgeben, die ich seit ein paar Monaten habe( Steuerklasse 1)? und muss ich das irgendwo melden?
Vielen Dank im voraus :)
4 Antworten
Hallo, du kannst soviel Minijobs haben, wie du willst. Mit Steuerklasse I liegt dein Steuerfreibetrag bei 8.130 €. Alle Löhne,Gehälter, Zinsen und andere Einkünfte zusammen, die diesen Betrag übersteigen, müssen nach Abzug dieser 8.130 € versteuert werden.
Der/die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, irgendwie pauschal oder nach Lohnsteuerkarte zu versteuern. Bei letzterer Variante fällt bei deiner Lohnsteuerklasse I aber keine Steuer an.
Aber du musst in die Rentenversicherung einzahlen, siehe Anlage. Bitte web site öffnen: http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/minijob-2013-das-sind-die-neuen-regeln
Der Ferienjob wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Da zahlst Du Steuern und Sozialversicherungbeiträge. Du mußt nirgendwo (außer vielleicht bei Deinem Minijob-Arbeitgeber) irgendetwas melden - das macht die Firma.
Die Lohnsteuerkarte (oder ist es doch die Lohnsteuerbescheinigung, die es jetzt gibt?) kannst Du so abgeben.
aber nicht, wenn man schon einen Minijob hat
Der Ferienjob wird sicherlich als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet, also sozialversicherungsfrei. Du wirst wahrscheinlich nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Sollte Lohnsteuer anfallen, kannst du dir diese über die Einkommensteuererklärung wieder erstatten lassen.
Deinen Minijob berührt das Ganze gar nicht, außer dass du dir evtl. eine Genehmigung für den Ferienjob einholen musst.
Ja darfst du. Du bist ja schon 18 Jahre Sonst auch aber trotzdem.
brauche ich eine neue Lohnsteuerkarte?
Warum? Kurzfristige Beschäftigungen sind sv-frei.