Darf man als Praktikant auch den Betriebsrat mitwählen?
wenn man bereits länger als 3 Monate im Betrieb ist?
5 Antworten
Im normalfall dürfen nur Mitarbeiter den Betriebsrat wählen, Praktikanten sind ausgenommen
Grundsätzliches
§ 7 BetrVG regelt, wer die Berechtigung besitzt, bei der Wahl des Betriebsrats mitzuwählen (aktives Wahlrecht). § 8 BetrVG bestimmt die Wählbarkeit (Passives Wahlrecht) und somit das Recht, Mitglied des Betriebsrats zu werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In den Betriebsrat gewählt werden können sie im Normalfall, wenn sie dem Betrieb am Wahltag sechs Monate angehören. Maßgeblich ist, ob eine Person Arbeitnehmer ist und die Betriebszugehörigkeit besitzt.
Als Praktikant giltst Du nicht als Arbeitnehmer - demzufolge : nein.
Wenn du 18 bist, darfst du auch als Praktikant wählen. Du bist ja auch ein Betriebsangehöriger.
Das hängt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung von seinem Vertrag ab...
Nein. Den Betriebsrat dürfen nur Betriebsangehörige wählen, die sozialversicherungspflichtig dort beschäftigt sind.