Leinenpflich auf Grundstück mit Wegerecht?
Hallo zusammen, wir haben einen jungen Hund, der noch viel lernen muss und mit dem wir viel üben. Er ist schon sehr brav und vielleicht auch eher ein kleiner Angsthase.
Wir wohnen in einem Hinterhof und müssen an 2 Mehrfamilienhäusern vorbei, damit wir zur Straße gelangen. Im Hof haben wir Wegerecht.
Nun haben wir aber einen Nachbarn (im Mehrfamilenhaus) der uns absolut nicht leiden kann und uns mit Kartoffeln bewirft wenn wir mit dem Hund gehen.
Natürlich üben wir mit dem Hund auch das Gehen ohne Leihne. Nur im Hof, damit er nicht weglaufen kann. Was unseren Nachbarn fürchterlich aufregt, dass er dem Hund mit einem Stock droht und uns wild beschimpft.
Nun haben wir ein Schreiben der Hausverwaltung bekommen in dem wir höflichst gebeten werden, dass wir den Hund auf Wunsch des Mehrfamilienhauses (sicher nur der "böse" Nachbar) im Hof nur noch an der Leihne führen.
Kann uns das die Hausverwaltung vorschreiben, wenn wir doch auch Eigentümer sind und uns in dem Hof Garage uns Stellplatz gehören?
Danke schon mal für eure Antworten. Viele Grüße Iris
3 Antworten
Ja. Auf Mehrfamiliengrundstücken und Mietshäusern mit mehreren Parteien sind Hunde an der Leine zu führen. Das steht nicht nur in der Hausordnug sondern sogar in den meisten städtischen Ordnungen.
I
und warum nicht anleinen und das Üben ohne Leine an einem anderen Ort?. oder seit IHR eventuell stur?
Ich bitte euch nur konstruktive Kritik zu übern oder hilfreiche Ratschläge zu senden.
Alles andere verkneift euch doch bitte.
Wir mögen unseren Hund sehr und wollen nur das Beste.