Ex Freundin verbietet mir Kontakt zum gemeinsamen Kind.
Hallo! Seid nun einem Jahr bin ich von meiner Ex Freundin getrennt, mit der ich eine gemeinsame Tochter habe. Da Sie mich betrogen hat, haben wir uns im schlechten getrennt und sie verbietet mir seid jeher den Kontakt! Nun habe ich bereits einen Brief ans Amtsgericht geschrieben aber keine Antwort. Ich bin noch relativ Jung, in der Ausbildung und kenne mich nicht sehr damit aus wie ich dafür Kämpfe meine Tochter wenigstens ab und zu sehen zu dürfen! Ich hoffe mir kann jemand helfen.
8 Antworten
Das Amtsgericht kann doch mit einem solchen Brief überhaupt nichts anfangen.
Zuerst zum Jugendamt, die können vermitteln und beraten.
Dann zum Anwalt.
Wenn Du nicht ausreichend verdienst, dann kannst Du einen Beratungsschein beim Amtgericht bekommen und Prozesskostenhilfe.
Du kannst sogar gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge bekommen.
Nach einem Jahr fällt Dir ein zu kämpfen? Da hast Du aber Glück, dass das keine Rolle spielt.
Natürlich darfst du sie sehen. Wenn deine Ex keine kindsgefährdeten Argumente bringt, darfst du es. Außer wenn du kein Sorgerecht hast oder nicht als Vater eingetragen bist. Ans Amtsgericht da musst du Geduld haben. Am besten du gehst zu einen Anwalt.
auch wenn er kein sorgerecht hat, hat er das recht auf umgang. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. sollte er nicht eingetragen sein, dann wird es kritisch. dann hat er ein kurzes problem. dann muss er zum jugendamt und erklären das er der vater des kindes ist. sollte da schon ein ersatz eingetragen sein, muss die vaterschaft angefochten werden seitens des bio-vaters.
schreibe deine ex an und entwirf eine umgangsvereinbarung. erstmal 2-3 tage unter der woche in einer betreuten einrichtung (termine erfragen) für jeweils 1-2 stunden zum kennenlernen. das geht so 2-3 wochen.
dann 2-3 nachmittage unter der woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. mach eine art kalender, trage deine umgangstage dort ein und schick ihr das zweifach zu mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen.
gleichzeitig gehst du zum amtsgericht und besorgst dir einen beratungsschein für einen anwalt. füll das aus, lege alle geforderten unterlagen bei: auch schulden, bab oder bafögunterlagen etc. alles in kopie. suche dir dann einen anwalt für familienrecht - vielleicht hiflt er dir beim ausfüllen und abgeben des antrages.
erkläre dem anwalt deine situation. sage du möchtest im ersten gang umgang so schnell wie möglich umsetzen, natürlich sachte und behutsam.
im zweiten gang wäre zu klären wie du an das gemeinsame sorgerecht kommst, wenn du es noch nicht hast. auch das wirst du über kurz oder lang bei ablehnung der ex gerichtlich durchsetzen müssen. aber dazu solltest du erst übergehen, wenn der umgang am laufen ist.
verlange den einbau von ordnungsgeldern ersatzweise haft, wenn die km den umgang nicht lt. beschluss durchführt, verlange ersatz für krankentage, kinderkrankenscheine wenn kind krank ist etc. wühl dich mit deinem anwalt in ruhe durch die thematik.
in der regel wird geraten zu einem elterngespräch beim jugendamt zu gehen und dort mediation zu beginnen. solltest du dort zu keinem ergebnis kommen und mutti sich sperren, dann wird umgangsklage eingereicht. ACHTUNG verfahrenskostenhilfe beantragen.
lass dich ausgibig beraten. sage deiner ex garnichts mehr über deine vorhaben. erkläre ihr nie das du zum anwalt gehst oder klage einreichst. geh schritt für schritt ab.
umgangsvereinbarungen kannst du als mustervorlagen googlen und zu deinem gebrauch umbasteln. sei so amtsdeutsch wie möglich, so das es nie zum problem wird, dieses beim gericht vorzulegen. immer wertfrei verhalten, keine vorwürfe aus der vergangenheit. immer wir, unser kind, immer zum wohle unseres kindes...wer wen betrogen hat, interessiert keinen mehr. auch nicht wie gut oder schlecht ihr getrennt seit. ihr seit eltern und habt eine verpflichtung eurem kind gegenüber.
auch hier: www.allein-erziehend.net kannst du mal reinschauen.
Gewöhnlich habt ihr gemeinsames Sorgerecht und somit hast du auch ein Umgangsrecht. Letzteres auszuhebeln ist inzwischen sehr schwierig.
gewöhnlich hat die mutter als ledige - das alleinige sorgerecht. das gemeinsame sr. muss sie ihm erklärt haben im amt. oder es wurde gerichtlich auf seinen antrag beschlossen. wenn nix davon zutrifft, hat sie asr und er nix. aber immer noch umgangsrecht. das ist schon richtig. schwierig ist nicht es auszuhebeln, sondern es zu bekommen, wenn ein aushebler auf der anderen elternseite sitzt.
Geh mal zum Jugendamt oder Familienberatungsstelle. Da kann dir dann jemand helfen, was du alles tun kannst und was dir berechtigt ist
er hat das recht auf umgang und er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht.