Darf jmd in Zivilkleidung auftreten und sich als Ordnungsamt ausgeben?
Hallo,
als ich heute in der Stadt war, kam aufeinmal eine Gruppe von ca. 5 Leuten an in ziviler Kleidung an im alter von schätzungsweise 40+ und wolten unseren Ausweis sehen, weil wir sowohl alkoholische Getränke, als auch Zigaretten geraucht haben. Sie haben auf Nachfrage geantwortet, dass sie vom Ordnugnsamt seien, jedoch in ziviler Kleidung. Und haben dann unsere Personalien aufgenommen und notiert.
Nun zu meiner Frage: Dürfen die das?
Und wenn ja: Wie kann ich sie letztendlich von Personen die sich einfach nur als Ordnungsamt ausgeben unterscheiden?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
15 Antworten
Erst einmal muss "er" sich ausweisen, dass klar ist ob er dazu befugt ist. Dann kann er amtshandeln
mega danke an alle, aber nehme das als beste antwort, weil ein bild dabei ist :D
ps: ich habe eh nichts gemacht, hab nur bier getrunken, das darf ich ja mit 16, aber ich finde es ist immer gut seine rechte zu kennen. Wenn die also das nächste mal nach dem Ausweis fragen, möchte ich erstmal deren Ausweis sehen :D
Auf verlangen muss er.
Sie hätten sich ausweisen müssen - unaufgefordert.
Aber: Falls sie wirklich vom OA waren, haben sie richtig gehandelt. Eure Eltern werden sich freuen, wenn die Post kommt!^^
Nö, sie müssen nur SAGEN "Wir sind vom Ordnungsamt", das reicht erstmal ... es ist dann aufgabe des Bürgers nachzuhaken.
Das sie es oft trotzdem tun, ist freiwillig ...
In Berlin ist das gesetzlich geregelt.
Auch die Ordnungsamtsmitarbeiter müssen sich ausweisen. Ihr wollt doch alle so schlau sein aber wisst nicht, das man diesen Ausweis verlangen kann.
Ihr dürft jederzeit nach dem Ausweis fragen sonst seit ihr nicht verpflichtet irgendwelche Informationen herauszugeben!
Auftreten in Zivilkleidung ist Usanz. Das macht sogar Sinn. Warenhausdetektive müssen auch keien roten Hüte tragen, damit man sie von weitem besser erkennt.
Aus Sicht des Ordnungsamtes ist das mit dem Ausweis vorzeigen in Zivil so eine Sache. In den Dienstvorschriften steht:
Grundsätzlich hat sich ein in zivil befindlicher Beamte vor der Durchführung einer Amtshandlung mit seinem Dienstausweis ausweisen, soweit dies die Umstände zulassen!
Du hättest dich also nach den Dienstausweisen erkundigen dürfen.
Müssen muss er das nicht.^^
Er kann, und oft wird er auch ...^^