Darf das ordnungsamt dir den Ausweis wegnehem?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

einen Personalausweis gibt man nicht aus der Hand und der Kerl hat Dich nur verarscht. Da Dein Ausweis unter Umständen für betrügerische Machenschaften benutzt wird, solltest Du schleunigst zur Polizei gehen und von der ganzen Sache dort berichten, sonst wirst Du noch wegen irgendwelcher krimineller Machenschaften verdächtigt.

Michel1966  16.09.2010, 17:58

Wild-West Mentalität !

Michel1966  16.09.2010, 20:38
@Michel1966

Da hätte der Fragesteller doch besser erst im Personalausweisgesetz nachsehen sollen, statt diese Antwort als hilfreichste zu kennzeichnen.

Die für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden dürfen einen Ausweis entziehen oder sicherstellen. Weiter unten habe ich auch ein paar Beispiele genannt.

Oder warten bis das Amt "gesagt" hat warum sie ihn eingezogen haben.

Direkt eine Straftat zu vermuten ist etwas sehr weit hergeholt.

du hättest deinen Ausweis nicht einmal zeigen brauchen! in Deutschland gibt es keine Pflicht, einen Ausweis mit sich zu tragen. Du musst nur einen besitzen und der kann ruhig zuhause rumliegen.

vom Amt - kann ja jeder kommen.

Klingt für mich eher, als hätte er ihn dir geklaut. Und du kannst dir jetzt nen neuen bestellen.

Michel1966  16.09.2010, 17:17
fraggle16  16.09.2010, 17:32
@Michel1966

Auch Wikipedia weist auf den Unterschied zwischen BESITZ und MITFÜHRUNGSPFLICHT hin:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweiskontrolle

Im Übrigen, wie ich auch schon bei ähnlichen Fragestellungen als Antwort schrieb, empfiehlt es sich trotzdem, seinen Ausweis bei sich zu tragen, wegen der Möglichkeit des Gewahrsams zur Identifikationsfeststellung.

fraggle16  16.09.2010, 18:09
@Michel1966

Aber Michel, lesen wir doch erst die Frage, bevor hier 2x was reinklaren, hm?

es ging darum, dass jemand, der sich nicht als Amtsträger ausgewiesen hat, einem/einer 16jährigen den Ausweis weggenommen hat. dein schöner Gesetzestext sagt nichts darüber aus, dass dies in irgendeiner Form rechtens ist. Zumal es ja hier gar nicht um Aussageverweigerung oder Falschaussage ging.

Michel1966  16.09.2010, 19:29
@fraggle16

Warum wird denn immer gleich angenommen, dass es sich um ein Verbrechen handelt ?

Geht hier niemand mehr davon aus, dass es sich um jemanden vom Ordnungsamt handelt ?

Eigentlich gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung - hier wird aber bei vielen Beiträgen erstmal die Wild-West-Mentalität angewendet.

Erst schießen - dann fragen.

Das Kfz ... irgendwas auf dem T-Shirt kann z.B. ein "Kfz-Zulassungsstelle" gewesen sein. Vielleicht war der Mitarbeiter vom Ordnungsamt Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle und hat nur kurz als Aushilfe agiert. Oder er hatte Pech und hat alle T-Shirts wo ORDNUNGSAMT drauf steht in der Wäsche. Oder er ist Teilzeit je zur einen Hälfte da und dort beschäftigt. Ich kenne auch Angestellte vom Ordnungsamt die teilweise auf dem Amt sitzen und zusätzlich noch die Belange der Gemeinde bei der Eintreibung von Geldern unterstützen. Also im Außendienst als "Gerichtsvollzieher" unterwegs sind.

Und wieder nur Spekulationen.

Ich gehe davon aus, dass es ein echter Mitarbeiter vom Ordnungsamt war - Verschwörungstheorien und Hetzjagden sind nicht mein Ding !

Deswegen schreibe ich es hier nochmal im Klartext:

Der Bürger ist verpflichtet wahrheitsgemäß seine Daten anzugeben und diese auf verlangen auch zu belegen (mit seinem Ausweis - egal wo der sich befindet). Alternativ zum Ausweis kann in diesem Fall auch der Vater oder die Mutter ihren Ausweis vorzeigen und die Daten bestätigen. z.B. wenn der Ausweis verloren wurde oder wenn der sich einige hundert Kilometer entfernt befindet.

Aronphoenix  16.09.2010, 20:30
@Michel1966

"Geht hier niemand mehr davon aus, dass es sich um jemanden vom Ordnungsamt handelt ?"

Nein, denn die können sich idR ausweisen.

Michel1966  16.09.2010, 23:00
@Aronphoenix

Wenn ein Beamter vom Ordnungsamt jemanden auf der Straße anspricht, kann man sich den Dienstausweis des Beamten ansehen.

§ 57 OWiG: (1) Personen, die ermächtigt sind, die Befugnis nach § 56 für die Verwaltungsbehörde im Außendienst wahrzunehmen, haben sich entsprechend auszuweisen.

(2) Die Befugnis nach § 56 steht auch den hierzu ermächtigten Beamten des Polizeidienstes zu, die eine Ordnungswidrigkeit entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen und sich durch ihre Dienstkleidung oder in anderer Weise ausweisen.

Im schlimmsten Fall ist es eine Ordnungswiedrigkeit des Beamten vom Ordnungsamt. Aber wie schon geschrieben, kann doch auf dem T-Shirt auch z.B. auf der Vorderseite oder Rückseite ORDNUNGSAMT gestanden haben. Das geht doch gar nicht aus dem Text des Fragestellers hervor. Und man weiß nicht ob er gefragt hat. Und in dem Moment stand der Fragesteller wahrscheinlich auch unter Adrinalin.

Alles Spekulationen.

fraggle16  16.09.2010, 23:21
@Michel1966

genau, und ich glaube natürlich jedem, der sich auf sein T-shirt zuhause oder in nem stinknormalen Druck-shop sein T-shirt mit Polizei bedruckt hat, dass er Polizist ist, und jedes Mädel was auf ihrem T-shirt "Pornstar" zu stehen hat, ist natürlich in mind. einem einschlägigen Film der BluMovie-Reihe zu sehen.

Und sonst so?

Klar, der Ordnungshüter hat seinen Ausweis vergessen, aber ich soll mich ihm gegenüber ausweisen, ja?

Bist du ansonsten auch so'n Scherzkeks oder nur hier?

Michel1966  17.09.2010, 00:03
@fraggle16

Ein T-Shirt mit der Aufschrift POLIZEI zu bedrucken und das T-Shirt in der Öffentlichkeit zu tragen ist eine Straftat (also keine Ordnungswiederigkeit).

Wer hat denn geschrieben, dass der Beamte vom Ordnungsamt seinen Ausweis vergessen hat (hier werden die schlimmsten Räuberpistolen geschrieben) - er hat ihn nicht gezeigt. Das ist nicht unüblich und passiert häufig. Wenn der Fragesteller gefragt hätte (und wieder eine Spekulation), dann hätte der vielleicht seinen Ausweis zeigen können und die ganze Diskussion wäre nicht entstanden.

Aber hier geht es ja zu wie in einem Schriftstellerforum wo die übelsten Phantasien geschrieben werden und die schlimmsten Anschuldigungen.

Der Fragesteller hat in seinen Beiträgen seine Angst bekundet und die meisten haben nichts besseres zu tun, als diese zu schüren ohne die Fakten zu kennen.

fraggle16  17.09.2010, 09:11
@Michel1966

Pepsimaster sagt nichts zu mir Gegenteiliges, aushändigen zum Prüfen ist kein Entzug über Nacht.

fraggle16  17.09.2010, 10:28
@fraggle16

ach und da fällt mir ein, gib mal bei amazon.de in die Suchmaske T-shirt und Polizei ein, und wunder dich

Aronphoenix  17.09.2010, 14:48
@Michel1966

Du hast natürlich recht, reden können wir viel, wir wissen es ja nicht.

Aber jemandem ohne ersichtlichen Grund den Ausweis wegzunehmen und nichtmal eine Bescheinigung (Auch nur angenommen, wissen wir nicht) halte ich für sehr, sehr fragwürdig. Was ist wenn er 2 Straßen weiter in eine andere Kontrolle kommt?

Dea2010  16.09.2010, 17:14

§ 1 Ausweispflicht (Personalausweisgesetz)

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden

Keine Ahnung, aber davon jede Menge, fraggle16!

fraggle16  16.09.2010, 17:28
@Dea2010

danke, dass du es sogar noch mal gezeigt hast, Dea, ich muss einen Personalausweis BESITZEN und auf Verlangen einer Behörde vorlegen. im Gesetz steht es schwarz auf weiß, ganz genau. Ich bin nicht verpflichtet, den Ausweis im Gegensatz zu anderen Ländern mit mir zu führen.

was Besitzen und was "mit sich führen" ist, weißt du?

Ich fürchte, da hat sich jemand Deinen Ausweis gegriffen. Dass ein Angestellter des Ordnungsamtes sich nicht ausweist und seine Befugnisse so weit überschreitet, ist zumindest nur schwer vorstellbar. Ich würde den Ausweis vorsichtshalber erst einmal als gestohlen melden.

Ich denke, dass sie das dürfen:

§ 15 Absatz 2 OBG

"Die Ordnungsbehörden können dabei die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen.

Sie können den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt."

fraggle16  16.09.2010, 17:30

erstens: ich muss keinen Ausweis mitführen, zweitens, Ausweiskontrolle / Prüfung bedeutet wohl etwas anderes, als Ausweis einbehalten, oder?

Michel1966  16.09.2010, 17:56
@fraggle16

Habe ich geschrieben, dass Du einen Ausweis mitführen musst ?

Was Du aber musst, ist: Deinen Ausweis vorzuzeigen - und wenn die Beamten dazu mit Dir nach Hause fahren, dann tun sie das.

http://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html

Ausweis zur Prüfung aushändigen heißt nicht, dass die Prüfung nur augenscheinlich vor Ort gemacht werden muss. Wenn irgendwas nicht stimmt, kann der Ausweis auch vorrübergehend eingezogen werden. Abgelaufene Ausweise werden sofort eingezogen, Ausweise die den Anschein haben, dass sie gefälscht sind, werden direkt eingezogen, wenn das Bild gravierend vom Besitzer abweicht, kann der Ausweis eingezogen werden.

In dem Fall denke ich dass der Ausweis als "Pfand" genommen wurde (vielleicht ist der Fragesteller gerade erst 16 geworden oder aus welchem Grund auch immer), damit er auch mit seinem Vater kommt.

Was auch immer - alles Spekulation. Wenn der Ausweis eingezogen wurde, kann es einen Grund geben und dann darf er es. Alles andere sind nur einseitige Geschichten. Also erst mal abwarten WARUM das gemacht wurde. Morgen weiß dann auch der Fragesteller warum und ob es gerechtfertigt war oder nicht.

fraggle16  16.09.2010, 23:45
@Michel1966

das würde bedeuten, ich bin zu der Zeit nicht mehr in Besitz eines Ausweises, da das Ordnungsamt (im Gegensatz zu einer Polizeidienststelle o.ä.) nicht nachts geöffnet hat. Hiermit kann ich mich also als 16jähriger nicht mehr ausweisen, wenn ich mich zu einer Uhrzeit allein draußen aufhalten möchte, wo es unter 16jährigen untersagt ist.

Und das meinst du, wäre rechtens?

Woher nimmst du diese Weisheit, dass ein Ausweis über eine komplette Nacht zur Prüfung eingezogen werden kann? Falls es Bedenken gibt, dass etwas mit dem Ausweis nicht stimmt, er z.B. gefälscht ist, meinst du, dass dann nicht der Ausweisträger mit in Gewahrsam genommen wird, da er ja allem Anschein nach in betrügerischer Absicht mit einem Ausweis umher läuft, der nicht i.O. ist? Wenn eine Behörde davon ausgeht, dass der Ausweis nicht i.O. ist, wird sie wohl kaum denjenigen, der anscheinend eine Straftat begangen hat, höflich bitten, ihn am nächsten Tag abzuholen, lol

wie gutgläubig bist du?

Michel1966  16.09.2010, 23:56
@fraggle16

Wieso sollte es denn gerade dieser Grund sein ?

Ich schreibe bestimmt schon zum zehnten mal, dass man einfach abwarten sollte bis es feststeht.

Alles andere ist Spekulation (habe ich das nicht schonmal geschrieben ?).

Du glaubst ja nicht, was ich schon alles erlebt oder erzählt bekommen habe und da ist ein Ausweis der über Nacht weg ist, noch das harmloseste, was sich unsere Ordnungshüter erlauben können.

Die Frage ist: Darf er das - die Antwort ist: Er darf (abhängig von den Umständen).

Punkt !

Konnte der sich ausweisen? Wenn nicht, dann hol dir schonmal nen neuen Ausweis.

Wie kommt man auf die Idee, das jemand vom Ordnugsamt ohne Uniform und ausweis unterwegs ist?

Beim nächsten mal vorher fragen.

Ich wüsste auch nicht warum er dne Ausweis mitnehmen sollte, bzw. warum das erlaubt sein soll.

Selbst wenn der vom OA ist, dann musst du dich zwar ausweisen, aber den ausweis mitnehmen darf er denke ich nicht.