Darf ich Porzellan vom Altglascontainer mitnehmen?
Meine Mutter hat mir heute mal wieder lachend erzählt, wie viel Porzellan ich als kleines Kind von dem Altglascontainer angeschleppt habe, welcher nicht weit entfernt von unserem Haus steht. Manche Menschen stellen ihr altes Geschirr ja einfach dort ab, wenn sie merken, dass es nicht durch die Öffnung des Containers passt. Darunter waren einige Gläser, Servierplatten und Vasen, alles, was nicht kaputt und nicht zu hässlich war, wurde in unseren Bestand aufgenommen.
Auch wenn meine Sammelaktionen nie jemanden interessiert haben, hätte ich deswegen Ärger bekommen können? Den Sperrmüll anderer Menschen darf man ja schließlich auch nicht einfach so mitnehmen. Gehört mir mein Müll immer noch, auch wenn ich ihn wegwerfe?
3 Antworten
Hallo,
Generell hat Geschirr im Altglas eh nichts verloren, da dies anderes Glas ist und nicht mit dem Glas von z.B. Konservengläsern verschmolzen werden kann. Es ist verboten, das da reinzuwerfen, da es das Recyclingmaterial verunreinigt, das gilt erst recht für Porzellan.
Sperrmüll gehört in der Tat der Stadt. Ohne die genaue Rechtslage zu kennen, würde ich sagen, Geschirr vom Altglascontainer mitzunehmen ist nicht strafbar, da du damit keinen potentiellen Rohstoff "klaust" wie bei Sperrmüll, sondern "Wilden Müll", der nicht fachgerecht entsorgt wurde. Sehe das daher so wie wenn du Pfandflaschen am Straßenrand einsammelst oder eine gute Tat tust, indem du Müll aufsammelst und in den nächsten Mülleimer wirfst.
Bei uns im Recycling- oder Wertstoffhof muß man fragen, wenn man etwas aus den Containern haben will. Aber bei den aufgestellten Müllinseln nehme ich auch schon mal eine Zeitschrift oder einen Karton aus dem Papiercontainer. Die Glascontainer sind inzwischen alle inzwischen abgesperrt und haben nur mehr ein kleines Loch zum Hineinwerfen. Altmetall und Plastik könnte man noch entnehmen und meines Wissens kräht auch kein Hahn danach. Im Gegenteil, ich glaube, die sind sogar froh, wenn sie nicht so viel entsorgen müssen.
Ich meine, Du darfst.
Wo kein Kläger, kein Richter.