Darf ich nur Fahrräder als Alleinmieter in den Fahrradschuppen stellen?
Hallo, Wir sind Mieter eines Mehrfamilienhauses ( drei Parteien, 2 Mieter und Vermieter) und haben die Nutzung des Fahrradschuppens Vertraglich zugesichert bekommen. Diese Nutzung ist nur uns gestattet und es steht im Mietvertrag: Nutzung des Fahrradschuppens und nicht Mitnutzung des Fahrradschuppens. Nun haben wir noch ein paar Umzugskartons reingestellt. Unser Vermieter ist nun auf uns zugekommen, wir haben unerlaubt die Sachen reingestellt und hätten diese Unverzüglich rauszuräumen. Darf unser Vermieter überhaupt in unseren Mietraum unangekündigt reingehen? Ist dies nicht Verletzung der Privatsphäre und darf ich wirklich nur Fahrräder dort abstellen? Ach ja, dürfte ich ungefragt das Schloss austauschen? Schon einmal vielen Dank für eure Antworten...
5 Antworten
Du hast geschrieben 3 Parteien , 2 Mieter und Vermieter also darf der Vermieter genauso hinein wie die anderen 2 Mieter wo ist das Problem
Der Vermieter erlaubt euch die Nutzung.Das heißt,ihr dürft den Fahrradschuppen nutzen.Das heißt aber nicht,dass der Vermieter seinen Schuppen nicht mehr nutzen darf.Ergo darf er dort ein und ausgehen,wie es ihm beliebt.Dass die Nutzung nur euch gestattet ist,bedeutet,dass ihr andern Leuten die Nutzung nicht gestatten könnt.Im übrigen ist es ein Fahrradschuppen und kein Abstellraum für andere Dinge.
Wenn Platz auf dem Grundstück ist und ihr dort länger wohnen bleiben möchtet und der Vermieter damit einverstanden ist.könntet ihr euch einen eigenen Schuppen dort hin bauen.Die gibt es ja in Baumärkten und Holzhandlungen für nicht all zu viel Geld,als Bausatz zu kaufen.-Das haben wir hier auch so gemacht,weil wir hier ziemlich dicht an der Elbe (ca 200m) auch keine Keller haben.
ja, du darfst nur fahrräder abstellen. für deine kartons hast du den keller.
Entscheidend ist, ob der Fahrradschuppen Bestandteil der Mietsache ist oder nicht. Wenn im Mietvertrag am Ende oder mittendrin erwähnt wird, dass ihr den Schuppen ausschließlich zum Unterstellen von Fahrrädern nutzen dürft, dann gilt diese Formulierung wie sie geschrieben steht. Ist der Schuppen dagegen im Bestand der Mietsache genannt, dann habt ihr allein nur Zutritt und könnt das Schloss tauschen. Das Ablegen von Kartons in jenem Schuppen könnte der Vermieter aus Gründen des Brandschutzes verbieten. Einfach so - ohne Grund geht nicht, das ist deine Sache. Habt ihr denn auch Fahrräder im Schuppen stehen?
Bist du wirklich sicher, das nur ihr den Fahrradschuppen Nutzen dürft. Weil diese Klausel, können alle Mieter im Vertrag stehen haben. Diese Klausel, "sagt" nähmlich nur, das ihr den Fahrradschuppen nutzen dürft, aber nicht, das ihr den nur alleine Nutzen dürft.
Die zweite Mieterpartei ist mein Onkel und Familie und diesem ist die Nutzung nicht gestattet. Wir haben leider keinen Keller, gibt es in diesem Haus nicht. Wir haben den besagten Fahrradschuppen für solche Zwecke einmal zur Verfügung gestellt bekommen, leider ist diese Zusatzvereinbahrung nur mündlich getroffen worden und nun nach einem Streit, wo es um etwas ganz anderes gehr sagt unser Vermieter wir dürften nur die Fahrräder reinstellen, als er gesehen hat das wir Kartoons reingestellt haben.
Wo er recht hat und ihr nichts anderes beweisen könnt, hat er eben recht.
leider haben wir keinen Keller und durften diesen Fahhradschuppen ursprünglich auch mal für solche Zwecke nutzen (mündliche Absprache), nun nach einem Streit haben sich halt seine Bedingungen geändert.