Darf ich mit eine Bier Kiste in Zügen transportieren ohne es zu konsumieren und wie sieht das aus?
Ich fahre gleich zu verwanten mit der Bahn nach Hamburg und bringe eine Kiste Bier mit. In den Zügen wird immer durchgesagt das man da keine Alkoholischen Getränke konsumieren und bereitstellen darf sonst muss man ein Bußgeld in Höhe von 40€ bezahlen. Riskiere ich dadurch ein Bußgeld und zählt das zum bereitstellen dazu?
Ich trinke nicht viel, nur an Wochenenden oder an besonderen Anlässen aber wie sieht das aus wenn ich (normal gekleidet und sehe normal aus) mit einer Kiste Carslberg in die Bahn steige?
4 Antworten
ist kein Problem solange du nichts im Zug trinkst von deinem Bier... alternativ kannst du dir auch in Hamburg eine Kiste Bier kaufen. Das ist das normalste Verfahren denke ich. und du könnstest eine Tasche Benutzen in die du deine Kinste Hinein packst, dann sieht es ganz normal aus...
Vermutlich meinst du die Durchsagen im Metronom.
Damit ist gemeint, dass man z.B. auch keine geöffneten Flaschen bei sich haben darf (weil sich in der Vergangenheit anscheinend einige damit herausreden wollten, dass sie ja gerade nicht "konsumieren").
Der Transport geschlossener Flaschen ist kein Problem (wenn sie während der Fahrt auch geschlossen bleiben).
Genau die meine ich.
Warum nicht? Für die Bierkiste gilt das gleiche wie für andere Sachen, die man mitnimmt: Das belegen von Sitzplätzen ist nicht zulässig. Wenn du de Kiste also unter deinem Sitz positionierst, ist dies unproblematisch.
Nimm eine Reisetasche oder Rucksack !! Mfg. Und laß die Kiste zu Hause