Zugtür absichtlich aufhalten?
Ist es verboten wenn man das schließen der Zug Türe mehrmals verhindert und sogar einige Minuten dadurch Verspätung verursacht? Gibt's da ein gesetzt dagen?
8 Antworten
Du wirst vom Zugpersonal aufgefordert werden, die Türblockierung zu unterlassen. Widersetzt du dich dieser Anordnung, kannst du von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eisenbahn-Verkehrsordnung §4 Absatz 1.
Bevor ich mir allerdings an solchen Idioten die Finger schmutzig mache und mich von denen als Uhrensohn (oder so ähnlich) beleidigen lassen darf, weise ich per Lautsprecherdurchsage darauf hin, dass wir nun für eine unbestimmte Zeit stehenbleiben werden, weil jemand eine Tür offen hält. Das Problem erledigt sich dann meist recht schnell.
Es ist ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen und führt gerne (leider viel zu selten) mal zum Ausschluss von der Fahrt. Zudem kann die Tür kaputt gehen und der Zug fällt aus (hab ich leider auch schon einige male erlebt und die Türaufhalter haben dann am lautesten geschimpft).
Klar. Der Zug muss ja zu einem Zeitpunkt losfahren damit er pünktlich am Bahnhof ankommt. Behindert man die Abfahrt ist das wahrscheinlich ein Eingriff in den Schienenverkehr. Natürlich sagt niemand was wenn ich eine schließende Tür stoppe das noch jemand rein kommt. Aber bei einigen Minuten kann das richtig Ärger geben.
Ein Gesetz gibt es da nicht, aber irgendwann kommt ein Schaffner und ermahnt dich. Außerdem ist es möglich, dass die Bahn dir ein Bußgeld auferlegt, wenn du eine erhebliche Verspätung verursachst.
Naja…Gesetzt glaub nicht, aber dadurch verzieht sich dein Beliebtheitsstatus in den Keller. Mit anderen Worten:
Wenn du kein Ärger und auch nicht von Personal angemotzt werden willst, machs lieber nicht😁
Das freut mich 😃
Das ist hilfreich!