Graffiti auf Zug sprayen (was gibt es für eine Strafe)?
Jemand den ich kenne möchte Graffiti auf Züge sprayen.
Könnt ihr dem mal sagen, was das für strafen gibt?
Damit der kek das lässt.
Ich zeige ihm den Beitrag direkt.
12 Antworten
Könnt ihr dem mal sagen, was das für strafen gibt?
§ 303 StGB.
Dazu kommt der Schadenersatz aus § 823 BGB, die Reinigungskosten.
Strafen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch (weil er dafür auf Bahngelände muss), dazu ggfs. noch wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Dazu muss noch der entstandene Schaden (Reinigung) bezahlt werden, das wird schnell 5-stellig.
Das reine „Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache“ nach § 303 Abs. 2 StGB hat eine Strafandrohung von Geldstrafe bis hin zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.
Bei „Gemeinschädlichen Veränderns des Erscheinungsbildes einer Sache“ nach § 304 Abs. 2 StGB erhöht sich die Maximalstrafandrohung auf 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Dies gilt aber unmittelbar nur für Erwachsene. Im Jugendstrafrecht weichen die möglichen Strafen hiervon ab, da dort der „erzieherische“ Aspekt bedeutsamer ist. Der im Jugendstrafrecht mögliche Strafkatalog reicht von Ermahnungen über Weisungen und Arreste bis hin zur Jugendstrafe.
Jugendstrafrecht findet Anwendung, wenn Sie zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren — Jugendstrafrecht „kann“ Anwendung finden, wenn Sie zur Tatzeit zwischen 18 Jahre und 21 Jahre alt waren („Heranwachsender“).
Dazu kommen Hausdurchsuchungen, Verhöre, etc pp...
Ja, geb ich dir recht... Allerdings spielt die strafrechtliche hier auch für die Zukunft ne große Rolle...
Das ist schwere Sachbeschädigung. Sicherlich auch Hausfriedensbruch. Für Sachbeschädigung kann es bis zu 2 Jahre geben. Mindestens jedoch Eine Geldstrafe und der Schaden muss natürlich auch bezahlt werden. Da kommen locker mal ein paar Tausend EUR zusammen.
Anzeige wegen Sachbeschädigung: Geldstrafe oder je nach Umfang auch Freiheitsstrafe
Am schlimmsten wird aber sein, dass ihm die Reinigung in Rechnung gestellt wird. Das endet dann schnell in der Privatinsolvenz
Die Geldforderungen aus Sachbeschädigungen erlöschen aber auch durch eine Privatinsolvenz nicht.
Die zivilrechtliche Seite dürfte hier viel schwerer wiegen.