Darf ich mit dem Auto eines Fremden fahren?
Was ist wenn ich mit dem Auto von einer Bekannten unterwegs bin und die Polizei mich anhält und am Fahrzeugschein erkennt, dass es gar nicht mein Auto ist. Ist das erlaubt?
11 Antworten
Wenn Du den Fahrzeugschein für dieses Auto mitführst, dann hast Du keine Probleme. Etwaige versicherungstechnische Details wie z.B. das Fahren dieses Fahrzeuges durch "Fremde" sind bei einer Kontrolle durch die Polizei doch nicht relevant. Die wollen doch nur wissen ob das Auto auch nicht geklaut ist, ob es noch TÜV ha, oder ob z.B. die richtigen Reifen drauf sind oder ob bestimmte "Anbauten" eingetragen sind usw.
Ja darfst du. Das Vorzeigen des Fahrzeugscheins dient als Nachweis, daß du berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Deshalb soll man ihn auch nicht im Auto aufbewahren, weil sonst jeder Autodieb gleichzeitig ein Dokument hat, daß ihn scheinbar das Fahrzeug legal zu fahren zuläßt.
Klar ist das erlaubt. Bei Ehepaaren z.B. steht ja auch nur ein Halter drin und beide nutzen das Auto. hauptsache, alle Papiere sind vorhanden.
Gesetzlich ist das nicht verboten ( Voraussetzung-der Fahrer hat gültige Führerschein). Problematisch kann das bei Unfall sein- wegen gemeldete , -oder nicht- , Nutzer-Kreis bei der Versicherung
Klar, wenn die Bekannte es erlaubt hat und die Versicherung auch andere Personen einschließt, sollte das kein Problem sein.
Normalerweise wird bei der Versicherung nur gefragt, ob das Fahrzeug auch von Personen unter 24 Jahren gefahren wird. Wenn ja, erhältst Du meist einen Beitragsaufschlag.
Das Fahren "Fremder" erhöht auch die Vers-Beitrags-Stufe.
aber muss man nicht bei der Versicherung den Namen des anderen Nutzers eintragen?