In der Probezeit mit fremdem getunten Auto unterwegs?
Hi, mein Kumpel hat an seinem Auto ein Gewindefahrwerk eingebaut welches nicht eingetragen ist, aber die erlaubte Höhe hat. Wenn ich jetzt damit fahre, kann das für mich irgendwelche Folgen haben, wenn ich mit dem Auto kontrolliert werde?
9 Antworten
Hallo Philipp,
wer ein Fahrzeug "in Betrieb nimmt", dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, handelt ordnungswidrig.
Du als Fahrer bist also ebenso dafür verantwortlich, mit einem "einwandfreien" Fahrzeug zu fahren, wie auch der Halter des Fahrzeugs.
Sicher würde dir hier in diesem Fall zu Gute gehalten werden, dass du das nicht hast erkennen können und man würde sich daher vielleicht nur an den Halter wenden.
Dadurch dass du es aber weißt, bist du ebenfalls in der Verantwortung.
Für die Strafe und die Probezeitmaßnahmen kommt es darauf an, was dir / euch dann genau vorgeworfen wird.
Einfach "nur" die erloschene Betriebserlaubnis kostet beide 50 Euro und ist kein "probezeitrelevanter" Verstoß.
Das Ganze mit "Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" ist allerdings ein B-Verstoß. Davon zwei und deine Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und du musst zwingend ein Aufbauseminar absolvieren.
In dem Fall kostet es dich 90 Euro und den Halter sogar 135 Euro.
Fazit:
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, fahre dieses Fahrzeug besser nicht !!!
Viele Grüße
Michael
Du als Fahrer bist zwar auch verantwortlich für ein verkehrssicheres Fahrzeug, aber es ist für dich nicht von außen erkennbar dass das Fahrwerk nicht eingetragen ist. Zur Verantwortung gezogen wird in diesem Fall dann wohl nur der Halter, der die Fahrt -wissentlich des Mangels- zugelassen oder angeordnet hat.
Ja weil du wissentlich mit einem Auto fährst dessen Betriebserlaubnis erloschen ist und dadurch nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf!
Der jenige der mit dem Auto fährt ist Schuld, nicht der Eigentümer von diesem Auto.
D.h. du kannst dafür haften und die Folgen tragen wenn am Auto was nicht stimmt.
Natürlich ist auch der Halter (meistens oder Oft Eigentümer) dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug "in Ordnung" ist.
Bei "erloschener Betriebserlaubnis" bekommt er die gleiche oder sogar eine höhere Strafe als der Fahrer.
Gruß Michael
Ich habe momentan leider kein aktuelles Exemplar des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für den Strassenverkehr vorliegen und kann Dir daher nun leider nicht mal sagen, ob es direkt ggf. schon ein "B"- Verstoss ( oder ggf. sogar "A" ) wäre. Ich kenne auch den Grad der Umbauten , technischen Abnahmezustand und etwaig noch weitere unbekannte Umbauten des Fahrzeuges nicht.
Daher empfehle ich Dir mal vorsorglich, insbesondere in der Probezeit kein technisch modifiziertes Fahrzeug selbst zu fahren, von dem Du selbst nicht zu 100 % weisst, dass es technisch einwandfrei und wirklich betriebssicher mit allen technisch vom TÜV abgenommenen und eingetragenen Modifikationen ist. 🤔
Ich habe mit den "BKAT" mangels "daran denken" noch nicht auf ein Endgerät zum Nachschlagen heruntergeladen . Aber wo Du es gerade sagst...
Habe halt keinen zuverlässigen PC jünger als 10 Jahre und bin geizig beim Stromverbrauch. 😎
Das ist entweder "nichts" oder ein B-Verstoß - siehe Seite 224 (Seite 280 der PDF-Datei):
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Gruß Michael