Ist es erlaubt mit durchgehend leuchtenden Rücklichtern zu fahren?
Hi zusammen,
habe seit Samstag das komische Problem, dass mein Auto denkt, ich wäre durchgehend im Rückwärtsgang.
Normalerweise piept es wenn ich in den Rückwärtsgang lege und das PDC aktiviert sich (habe ich nur hinten). Mittlerweile piept es nicht mehr, PDC ist auch beim vorwärtsfahren an (wenns auf der Autobahn enger wird) und auch die Rücklichter leuchten dauerhaft.
Fahre einen Audi A4 B7 2.0 TDI 170 PS (MKB: BRD).
Jetzt zur Frage: ist es überhaupt noch "legal" damit zu fahren?
Könnte ich belangt werden, wenn mich die Polizei anhält?
Danke für eure Hilfe!
9 Antworten
jein... wir sind hier noch im ordnungswiedigkeitenbereich...
schnelle abhilfe kannst du schaffen, wenn du die birnen raus machst, oder die sicherung fürs rückfahrlicht ziehst, dann hört auch die pdk auf rabaz zu machen.
lg, Anna
das mit dem rückfahrlicht ist ne ganz einfache angelegenheit. der schalter sitzt beim schaltgetriebe am getriebe selbst, und ist nur eben verschraubt. beim automatik sitzt er unter der verkleidung der schaltkulisse....
Du beschreibst das, als wäre es so einfach wie Reifen wechseln :-P.
Kenne mich mit dem Getriebe gar nicht aus, aber ich versuch mal an ne Hebebühne zu kommen. Wenns n "normaler Plug-schalter" ist werde ich das wohl noch hinbekommen :-P.
Mit der Sicherung.. weiß nicht. Habe in nem Forum gelesen, dass "Sicherung ziehen" den Nebeneffekt hat, dass der LMM sich verabschiedet.. Auf neu anlernen hab ich keine Lust :-P.
Ja klar ist das verboten.
Schließlich denkt ja jeder, der an der Ampel hinter Dir steht, dass Du ihm gleich wenn es grün wird in der Motorhaube stehst.
Denkbar ist ein defekter Schalter am Getriebe.
Solltest Du direkt mit zur Werkstatt fahren.
Kannst ja als Alternative vorübergehend die Glühbirnen hinten raus nehmen. Das ist zwar ebenfalls (beim Rückwärtsfahren) nicht zulässig, weil diese Lampen ja nicht nur den Weg leuchten, sondern gleichzeitig anderen das Signal geben "Achtung, der fährt rückwärts!") - aber rückwärts fährt man gewöhnlich seltener und wenn es vorübergehend ist, ist der Aufwand geringer, als unter den Wagen zu kriechen.
Solltest du schnellstmöglich reparieren lassen.
Es irritiert die anderen Autofahrer und du kannst auch Strafe zahlen
Mhh.. Dachte ich mir schon.. Schade aber auch.
Hab grade echt nicht das Kleingeld für sowas. Muss ich wohl selbst unter den Karren..
Danke dir!
Ist nicht erlaubt.
Im Allgemeinen ist der Minischalter für das Bremslicht irgendwo nahe am Bremspedal, der Minischalter für den Rückfahrscheinwerfer entweder an der "H"-Kulisse des Schalthebels oder am Eingang des Schaltgestänges ins Getriebegehäuse.
Eben dort nachschauen.
Habe ich auch schon gelesen, wird wahrscheinlich der Schalter sein und der sitzt laut Internet so blöd, dass man ne bucht braucht..
Dacht mir ich ignoriere das aber erstmal.. Scheint ja aber nicht drin zu sein..
Danke dir trotzdem!
du meint also nicht rückleuchten sondern die warnlampen des rückwärtsganges?
das ist natürlich nicht erlaubt, weil es die anderen leute irritiert.
Jaa genau, die weißen Leuchten die angehen, wenn man den Rückwärtsgang einlegt.
Tschade Schokolade.. Aber danke!
Hoffentlich ist auf der Heimfahrt nicht die Polizei hinter mir :-P.
Mhh.. Dachte ich mir schon.. Schade aber auch.
Hab grade echt nicht das Kleingeld für sowas. Muss ich wohl selbst unter den Karren..
Danke dir!