Darf man mit Führerscheinklasse L auch Traktoren außerhalb von landwirtschaftlichen Anwendungen fahren?

4 Antworten

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Hallo Malte,

die Lösung ist doch viel einfacher.

Dabei kommt es auf deinen zukünftigen Traktor an.

Mit der Klasse B darfst du Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen fahren.

Auch ein Traktor ist ein Kraftfahrzeug.

Du musst nun einfach darauf achten, dass dein zukünftiger Oldtimer-Traktor eben maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse hat. Dann darfst du ihn auch mit der Klasse B fahren. Und das immer und überall.

Eventuell kann man den Traktor auch "ablasten".

Alles was darüber ist, darfst du - wie TheCrow es perfekt geschrieben hat - nicht fahren.

Ob und wie der Traktor besteuert ist, hat keinen Einfluss auf die benötigte Fahrerlaubnis.

Viele Grüße

Michae

Malte259 
Beitragsersteller
 14.08.2016, 18:19

Danke. Der Schlepper den ich im Blick hab ist ein Güldner G35S, der hat ca. 2,5t Gewicht, wird aber noch dauern, bis der frei wird.

wenn er mit schwarzen kennzeichen zugelassen ist,da zahlst eben steuer und bis 40 kmh fährt kannst ihn mit L fahren

Danke Leute. Ich glaub ich häng zu nem entsprechenden Zeitpunkt einfach den kleinen LKW-Führerschein mit Anhänger dran und geh damit allen Eventualitäten aus dem Weg.

Wie es mit dem Schlepper aussieht kann ich nicht sagen, aber einen Traktor solltest du eig auch außerhalb eines Landwirtschaftlichen Betriebes fahren dürfen mit dem Führerschein, sonst würde der schein doch keinen sinn machen, denn  auf Privatbesitzt kann dir eh keiner was wenn du ohen schein fährst :D

19Michael69  09.08.2016, 13:02

Natürlich macht das Sinn.

Man muss ja z. B. vom Hof aufs Feld kommen und dafür öffentliche Straßen nutzen. Das ist erlaubt.

Diese Spaßfahrten sind es aber nicht.

Gruß Michael

Malte259 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 16:02

Es geht darum, dass im originalen Text steht.



Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn siemit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden