Darf ich mir selbst eine fiktive Urkunde ausstellen?
Also dürfte ich mir beispielsweise eine Urkunde für den Gewinn des Wetbewerbs zur Innovativen Forschung der des Wilhelm Ladersdorf Instituts zu Berlin ausstellen oder wäre dass Urkundenfälschung?
Also wenn ich diese Urkunde nicht nutzen würde
7 Antworten
Es kommt drauf an. Rein theoretisch darfst du dir erstellen, was du willst. Du kannst dir auch ein Diplom erstellen, das verkündet, dass du laut der 'Jaime Lannister Akademie für angewandte Alphabetisierung' erfolgreich das Alphabet gelernt hast.
Wenn es die Hochschule oder das Institut und die Urkunde allerdings in REALITA gibt und du auch wirklich etwas erstellst, das als solche Urkunde fungieren würde, dann machst du dich damit bereits mit dem Erstellen der Urkundenfälschung strafbar. Dass die in dem Moment nicht verfolgt wird, weil 'wo kein Kläger, da kein Richter' ist in dem Moment erstmal irrelevant.
Es steht zwar im §267 StGB drin, dass die Urkunde für den Rechtsverkehr hergestellt etc. sein muss, doch dass man das nur an die Wand hängen wollte, ist vermutlich in den top 3 der Schutzbehauptungen dahingehend.
Etwas anderes wäre es, wenn halt wirklich DEUTLICH wäre, dass es sich nicht um ein offizielles Dokument bzw. um eine offizielle Urkunde handelt. Du darfst dir sehr wohl etwas online zusammenbasteln, das mit 'Zeugnis' überschrieben ist. Wenn es sich aber vom Format, dem Hintergrund oder allgemein SO stark von einem regulären Zeugnis unterscheidet, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist (z.B. weil im Stempel steht 'Jux-Zeugnis.de', dann fällt das auch nicht unter Urkundenfälschung, denn dann ist ja augenfällig, dass die Erstellung der Urkunde NICHT für den Rechtsverkehr erfolgte.
Entscheidend ist die Täuschung(-sabsicht) im Rechtsverkehr.
Also wenn ich diese Urkunde nicht nutzen würde
Dann nicht.
Eine Täuschung ist auch nicht anzunehmen, wenn die Urkunde offensichtlich nicht echt ist. So wäre eine auf die "Hogwartsschule für Hexerei und Zauberrei" ausgestellte Urkunde offensichtlich nicht echt.
Solange die Organisation von der du die Urkunde "bekommst" nicht echt und du mit Ihr auch nichts machst außer an die Wand zu Hängen und bisschen flexxen sollte das eigentlich kein Problem sein.
Solange die Organisation von der du die Urkunde "bekommst" nicht echt
Entscheidend ist hier, ob es offensichtlich ist oder ob die Existenz vorgetäuscht werden soll.
Wenn es diese Urkunde bzw das Institut gibt, wäre es Urkundenfälschung.
So lange es etwas nicht gibt kann man es nicht fälschen
man kann nichts fälschen was nicht existiert. Wenn müsste es schon den Anschein haben etwas anderes zu sein (z.B. "zufälliger Tippfehler im Namen)
Falsch. Auch eine Urkunde auf die Friedrich-Schiller-Univeristät Frankfurt ist eine Fälschung.