Beamten Urkunde bei Rentenentlassung?
Guten Tag,
lt. dem BeamtStG ist es erforderlich als Behörde eine Urkunde auszustellen, wenn Beamte in den Ruhestand gehen.
Was ist aber wenn diese Urkunde vergessen wurde auszustellen?
Welche § klären dies? Wie wird der Fehler behoben?
Bitte nur Aussagekräfte Antworten liefern.
Vielen Dank
4 Antworten
lt. dem BeamtStG ist es erforderlich als Behörde eine Urkunde auszustellen, wenn Beamte in den Ruhestand gehen.
Hier kommt es darauf an, aus welchem Grund der Beamte in den Ruhestand versetzt wird.
Außerdem ist das jeweilige Beamtenrecht der Länder bzw. des Bundes maßgebend.
Beim Land Rheinland-Pfalz steht z.B. im Landesbeamtengesetz folgendes.
§ 54 Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze
(1) Für die Beamten bildet das vollendete 65. Lebensjahr die Altersgrenze. Die Beamten auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand. Für Lehrkräfte gilt als Altersgrenze das Ende des Schuljahres, das dem Schuljahr vorangeht, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für einzelne Beamtengruppen kann gesetzlich eine andere Altersgrenze bestimmt werden.
(2) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte gilt mit dem Ende des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, als dauernd in den Ruhestand versetzt.
......................
Hieraus kann man nicht entnehmen, dass eine spezielle Urkunde erforderlich ist. Jedoch wird der Beamte dazu eine jeweilige Bestätigung erhalten, die er auch seiner PKV vorlegen kann um den jeweiligen Beihilfesatz ändern zu können.
Mir ist nur bekannt, dass der Beamte, der wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird eine entsprechende Urkunde erhält.
Gruß N.U.
Welches Bundesland (ich rede von Berlin)? Das mit der Urkunde für die Ruhestandsversetzung steht auch in der AV Ernennung. Die Urkunde hat nur deklararorische Bedeutung, der zugestellte Bescheid ist ausschlaggebend. Bei einer Begründung eines Beamtenverhältnisses ist die Urkunde aber zwingend notwendig.
LG
Da die Urkunde nicht zwingend notwendig ist, ist auch kein wirklicher Fehler, der irgendwelchen Auswirkungen hat. Wenn du auch die Urkunde bestehst, Personalstelle des Dienstherrn einfach anschreiben und um Information bitten, wann die Urkunde über übersandt wird. Die Rechtsvorschrift (zb Beamtenstatusgesetz i. Verbindung mit der AV Ernennung, kommt auf das Bundesland an, welche Rechtsvorschrift..) Kann ja mit angegeben werden, wissen die aber selber.. Sind auch nur Menschen, sicherlich nur Untergegangen oder vielleicht schon auf dem Postweg..
Und wie wird der Fehler bei Versäumnis der Urkundenausstellung behoben?
Es gibt keine Gesetzesgrundlage, dass bei Beendigung des Dienstverhältnis aus Altersgründen eine Urkunde auszustellen ist. Das ergibt sich meiner Auffassung nach aus § 25 Beamtenstatusgesetz:
Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__25.html
Dann wendest du dich an deinen Dienstherren und forderst sie an
Leider finde ich den § hierfür nicht, dies habe ich ja in meiner Frage geschrieben, dass ich die Gesetztesgrundlage natürlich mit § Angabe benötige
Die Gesetzesgrundlagen für die Beendigung des Beamtenverhältnis findet man in den §§ 21 ff. Beamtenstatusgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html#BJNR101000008BJNG000500000
Gibt es eine Gesetzesgrundlage hierfür?
Ja, hast du doch selbst genannt. Wenn eine ausgestellt werden muss, hast du auch Anrecht darauf.