darf ich mich vor einer person als anwalt ausgeben?
darf ich mich vor einer anderen person als anwalt ausgeben oder mache ich mich damit strafbar? ich möchte eine mahnung überbringen und dadurch das ganze etwas verstärken. bitte nur antworten, die sich sicher sind. danke
21 Antworten
Das wäre Amtsanmaßung. Du würdest dich strafbar machen.
Auch du als Privatperson kannst übrigens eine Mahnung schreiben. (Und solltest du auch). Dies ist relevant für etwaige Schadensersatzforderung für einen Verzug (§286 BGB).
Liebe Grüße!
Dann stelle ich mich mal dumm und Frage in den Raum, darf ich mich als RechtsVERTRETER einer Person ausgeben ?
Ich Vertrete (unentgeldlich) die Rechte einer 3. Person
Laut Duden ist der Begriff ein "staatlicher zugelassener Vertreter". Ich kann aber nigendwo anders einen Hinweis finden, ob der Begriff Vertreter ein staatlich geschützter Begriff ist (im Gegensatz zum Rechtsanwalt. (§132a StGB)). Der Begriff ANWALT ist die offizielle Kurzform von Rechtsanwalt und somit auch nach §132a abgedeckt.
Nein, man nennt das Amtsanmahsung und das ist strafbar.
Nein, das ist juristische Umgangssprache. Amt, Beruf usw. das ist dasselbe.
Wenn man umgangssprachlich einen Polizisten "Bulle" nennt bekommt der doch auch keine Hörner. OdeR?
Was soll denn juristische Umgangssprache sein? Das schließt sich gegenseitig aus. Amtsanmaßung betrifft nur öffentliche Ämter, und ein Rechtsanwalt ist kein Träger eines öffentlichen Amtes. Da haben Mars12 und Jaunty völlig recht.
Mein Gott... er ist halt Akademiker....mit gaaanz viel Zeit!
Richtige Tendenz, aber falsche Begründung! Denn "Beamter" ist ebenfalls KEINE "Amtsbezeichnung"!
Anwalt ist kein Amt, sondern ein Beruf
Das hat mit Amt nichts zu tun, das ist Umgangssprache, das heisst einfach so.
In diesem Fall nicht, Rechtsanwalt ist ein Beruf; Du wärst Anwalt in eigener Sache!
Anwalt ist eine andere Bezeichnung für Fürsprecher; Anwalt für Menschenrechte kann jeder werden der sich dafür einsetzt. Um Rechtsanwalt zu werden ist eine Ausbildung/Studium, notwendig.
Unfug. Das ist natürliche KEINE Antsanmaßung. Es geht doch überhaupt nicht um ein Amt. Ausserdem ist "Anwalt" keine geschütze Berufsvezeichnung. Ergo macht man sich eben NICHT strafbar!
Anwalt ist kein Beamter. Falsche Antwort.