Darf ich meinen Vermieter abmahnen, wenn er meinen Namen an der Klingel anbringt?
Gm EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bin ich in meinen Rechten Beeinträchtigt. Mir reicht es, wenn auf dem Briekasten mein Name steht.
11 Stimmen
13 Antworten
Der Vermieter darf nicht ohne Erlaubnis des Mieters den Namen neben die Klingel anbringen. Du musst nichtmal an den Briefkasten den Namem anbringen, aber dann braucht man sich natürlich auch nicht wundern, wenn man keine private Post oder irgendwelche Pakete mehr bekommt.
Gruß
Man könnte eher froh sein, dass der Vermieter sowas für einen übernimmt und man nicht erst selbst ein passendes Blatt zuschneiden muss und die Klingel aufschrauben muss um es da rein zu bekommen.
Wenn es einen stört kann man den Namen immer noch entfernen
Dazu sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff:
"Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar"
Deshalb kommt die DSGVO nicht zur Anwendung. Abmahnen oder so wäre also sinnlos.
Du hast Deinen Namen doch schon mit Deiner Zustimmung am Briefkasten publizieren lassen. Somit ist bereits dadurch für quasi jedermann ersichtlich, dass es jemanden mit Deinem Namen dort gibt. Durch ein Klingeln werden ja keine weiteren, privaten Daten(!) veröffentlicht!
Abmahnen? Wie kommst du auf so etwas?
Reden würde auch reichen und du machst dich nicht gleich unbeliebt bei deinem Vermieter.
Im Übrigen hat das nichts mit der DSGVO zu tun.
Bevor du dich beschwerst, solltest du dich ausreichend informieren.