Mietkautionkonto ohne meine Unterschrift aufgelöst?
Unser vorheriger Vermieter hat ohne meine Unterschrift, das Kautionskonto aufgelöst. Das Konto lief nur auf meinen Namen, die Wohnung auf den Namen von mir und meinem Mann. Mein Mann hat die Abtretung der Kaution unterschrieben. Ich nicht ! Die Bank sagt, das reicht, um das Geld an den Vermieter auszuzahlen . Stimmt das ?
4 Antworten
Ja das stimmt. Es ist ja gerade Sinn ud Zweck, dass der Vermieter über die Kaution verfügen kann, wenn es nötig ist. Wenn er dazu bei Bedarf eure Unterschrift verlangen oder einklagen muss, hat es nicht mehr den Sinn einer Kaution.
Es kann theoretisch natürlich sein, dass der Vermieter die Kaution zu Unrecht beansprucht. Dagegen könnt ihr euch selbstverständlich wehren, das aber dann zivilrechtlich gegen den Vermieter.
Der Vermieter muss euch eine Abrechnung geben, wofür er genau die Kaution verwendet hat. Nur dann habt ihr die Möglichkeit zu prüfen, ob die Beanspruchung der Kaution berechtigt ist.
Lieben Dank für die Auszeichnung, freut mich.
ob die Unterschrift nur von meinem Mann für die Bank ausreichend sein darf, da mein Mann kein Kontoinhaber ist.
Ach so, es ging um die Verpfändung des Kontos. Ja, das hätte normalerweise nicht dein Mann machen können. Vielleicht ht es aber die Bank doch als gemeinsames Konto angelegt, weiß nicht. Aber jetzt hat der Vermieter ja über die Kaution verfügt, daher spielt das keine Rolle mehr, denke ich. Aber ganz korrekt war es nicht, da hast du schon recht. Die Verpfändung muss der Kontoinhaber unterschreiben.
Ich habe auch keine Info von der Bank erhalten, das das Geld abgehoben wurde.
Das wundert mich. Die Bank schickt normal einen Brief, dass über das Geld verfügt wurde. Die Bank scheint manches nicht so genau zu nehmen.
Vereinbart ist, mündlich, das er die Kaution von uns als Mietzahlung bekommt
Das ist aber dann kein Vorteil für euch. Ob die Kaution für die Miete genommen wird oder ihr Miete zahlt und anschließend die Kaution zurück bekommt macht keinen Unterschied. Ein Vorteil wäre es gewesen, wenn der Vertrag vorzeitig hätte aufgelöst werden können.
Dann habe ich dahingehend doch nicht so falsch gedacht, das die alleinige Unterschrift meines Mannes, der weder Kontoinhaber ist, noch bevollmächtigt war. Das war meine Frage. Beim nächsten mal bin ich dann vorsichtiger. Vielen Dank
Danke für die schnelle Antwort. Vereinbart ist, mündlich, das er die Kaution von uns als Mietzahlung bekommt. Wir durften so früher aus dieser Wohnung.
Mich interessiert nur, ob die Unterschrift nur von meinem Mann für die Bank ausreichend sein darf, da mein Mann kein Kontoinhaber ist.
Ich habe auch keine Info von der Bank erhalten, das das Geld abgehoben wurde.
🤔
Selbstverständlich reicht das. Was wäre das für eine Kaution, die ein Vermieter nicht eigenständig auflösen kann? Nicht einmal Dein Mann hätte abtreten müssen, wenn es ein echtes Kautionskonto war.
Ich nehme an, dass das Kautionskonto schon bei Mietbeginn von Dir angelegt worden war und mit Unterschrift Deines Ehegatten (handlungsbevollmächtigt in Deinem Namen!) an den Vermieter abgetreten wurde.
Sowohl die Bank, als auch der Vermieter durften in dem Moment davon ausgehen, dass die Abtretung wirksam erfolgte. Sicher hat das der Vermieter schon damals geprüft und positiven Bescheid bekommen. Ansonsten hätte er sich gegen diese Form von Betrugsversuch gewehrt.
Es wäre nämlich wirklich eine Art Betrug, wenn man einem Vermieter ein Kautionskonto aushändigt, das den Anschein hat, als wäre es wirksam abgetreten und am Ende bekommt er gesagt, dass das nicht der Fall ist. Wolltest Du den Vermieter wirklich betrügen?
Wer spricht denn davon, das ich den Vermieter betrügen will. Hier interessiert mich nur, ob die Bank meine Unterschrift gebraucht hätte. So wurde es mir bei Eröffnung gesagt. Aussage des Bankberaters war, jeder benötigt die Unterschrift des anderen. Nur darum geht's.
Du hättest es also nicht blockieren wollen, dass der Vermieter das Kautionskonto auflöst. Ok.
Wo ist dann das Problem? Das, was Euch der Bankberater gesagt hat? Das weiß der längst nicht mehr, was er oder Kollege damals gesagt hat und es wäre auch nicht richtig gewesen, einem Vermieter ein Kautionssparbuch zu übergeben, wo eine Unterschrift zur gültigen Abtretung fehlt.
Ein Vermieter kann das Konto auch eigenständig auflösen, denn dieser hat das Konto ja auch eingerichtet. Dazu braucht er nicht die Unterschrift des Mieters.
Auf normalen Mietkautionskonten steht i.d.R. immer auch der Name des Vermieters, denn dieser ist der Begünstigste im Fall von Schäden oder Mietausfall.
Wenn noch eine Miete ausstand, dann ist das doch korrekt, das der VM das Geld dafür verwendet.
Das Konto habe ich eingerichtet . Danke trotzdem für die Antwort, dir Sache hat sich erledigt
Warum wurde das Konto aufgelöst? Ist das Mietverhältnis beendet? Ich gehe mal davon aus.
Dein Mann hat verzichtet, du nicht. Sein alleiniger Verzicht (warum??) reicht nicht. Es gab einen gemeinsamen Mietvertrag. Was ist nun: Weigert der Vermieter sich, die Kaution zurückzugeben und wenn ja, mit welcher Begründung?
Wann wurde die Wohnung zurückgegeben? Wann wurden Schadenersatzansprüche gestellt wegen derer nun die Kaution nicht zurückgegeben werden soll?
Aber wenn es so ok ist, dann ist es für mich auch in Ordnung.