Darf ich jemanden zu Beweiszwecken Filmen?

7 Antworten

Entgegen einer weit verbreiteten Laienansicht ist es grundsätzlich nicht verboten, Menschen zu fotografieren, solange die Aufnahme nicht veröffentlicht wird. Es gibt ein paar wenige Einschränkungen dazu, zum Beispiel die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, der BGH nimmt ein Verbot auch teilweise bei Nacktaufnahmen an und eben § 33 Abs. 1 KunstUrhG, also die Verbreitung.

Videos sind als Augenscheinsbeweis im Strafprozess zulässig, vgl. § 86 StPO.

Das ist ganz dünnes Eis. An sich darfst du das, solange das Material niemandem zugänglich gemacht wird der damit Unfug macht. Aber du darfst eben nicht einfach so Leute filmen und dann am Ende mit "ich dachte die könnten vielleicht ein Verbrechen begehen,deshalb verfolge ich sie seit wie Wochen mit einer Kamera" argumentieren. Das könnte dir, wenn dein "Opfer" es darauf anlegt richtig Stress bereiten.

Ja, im öffentlichen raum darf mann filmen. Aber nicht Veröffentlichn. Der Polizei darf man das selbstverständlich geben

Nein, ist es nicht. Es darf noch nicht einmal zur Beweissicherung angeschaut werden. Wenn du so etwas siehst, ruf sofort per Notruf die Polizei.

TheWiseLady  06.10.2014, 16:22

Sorry, worauf begründest du diese Aussage? Meiner Meinung nach ist das nicht ganz richtig.

drawnzweifel  06.10.2014, 16:24

Natürlich darf man im öffentlichen raum filmen. Wenn nicht bitte nen link enstellen

Haglaz  06.10.2014, 17:54
@Brombaerin

Was du da verlinkst ist zum einen zivil- und nicht strafrechtlich, zum anderen ist der genannte Sachverhalt auch gänzlich anders.