Darf ich in einem von mir gemieteten Gewerberaum übernachten?

4 Antworten

"Ja was erlauben Sie sich denn?" Tun Sie, was Sie wollen und fragen Sie nicht lange rum! Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter! Sobald es Ihnen finaziell wieder besser geht, entscheiden Sie über Ihre weitere Wohnung neu! Sie sollten nur sicher stellen, dass Ihnen an Ihrer Geschäftsadresse auch private Post zugehen kann.

Selbstverständlich darfst du das, du musst dich aber beim Meldeamt für diese Wohnadresse anmelden, ansonsten verletzt du die Meldepflicht und begehst eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.

Nun, offiziell nicht. Aber dein Feldbett da aufzuschlagen für einen vorübergehenden Zeitraum dürfte nicht das Problem sein.

Ist es denn deine Meldeadresse und hast die Möglichkeit Post zu empfangen?