Parken außerhalb parkflächen?
Ist das berechtigt , einen Strafzettel dafür zu bekommen?
7 Antworten
Kann man so nicht beantworten, weil man nicht erkennen kann, was das für ein Platz ist.
- Auf Straßen darf man überall (am Fahrbahnrand) parken, wo es nicht durch Schilder oder einen der in der StVO genannten Umstände (z. B. vor Bordsteinabsenkungen, an Bushaltestellen, 5 m vor und hinter Einmündungen und Zebrastreifen usw.) verboten ist.
- In verkehrsberuhigten Bereichen darf nur auf entsprechend markierten Flächen geparkt werden, ebenso auf Parkplätzen.
- Auf Gehwegen darf man nur dann parken, wenn dies ausdrücklich durch Schilder und / oder Markierungen zugelassen ist.
- Auf allen anderen Flächen darf man mit dem Auto sowieso nicht fahren und daher erst recht nicht parken.
Ehrlich gesagt: für mich sieht dieser Platz etwas nach "4." aus, das Knöllchen wäre also gerechtfertigt - aber das ist nur "so ein Gefühl", da das Foto eigentlich überhaupt keine relevanten Informationen liefert ...
Es sieht so aus, als ob diese Fläche nicht für den motorisierten Verkehr freigegeben ist - erkennbar daran, daß dort keine Fahrspur hinführt. Man darf sein Auto nicht einfach überall abstellen, wo genug Platz zu sein scheint. Das ist vermutlich schon baulich als Fläche für Fußgänger zu erkennen und dann müßte es Schilder geben, die das Parken ausdrücklich erlauben, damit man dort auch sein Auto abstellen darf.
Auf innerörtlichen Parkplätzen oder Straßen sind Stellflächen häufig
durch weiße Linien gekennzeichnet. So ist klar ersichtlich, wo geparkt
werden darf. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt,
braucht dennoch keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Denn das Parken
jenseits der weißen Linien ist nur dann verboten, wenn ein Zusatzschild
dies eindeutig regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone
handelt. Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer
parken, wo sie wollen – vorausgesetzt sie behindern niemanden.
Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer
parken, wo sie wollen
Außer über einem Gullideckel, also einem Zugang zur Gas- und Wasserversorgung. Und auf dem Foto sehe ich so einige dieser Schachtabdeckungen. Ob sich unter dem Fahrzeug einer befinden sollte, läßt sich nicht erkennen.
Wenn du dich in einem verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich auch Spielstraße genannt) oder einer eingeschränkten Halteverbotszone befindest, ist das Parken außerhalb markierter Parkflächen verboten.
Ansonsten ist es erlaubt, wenn du die Benutzung der markierten Parkflächen nicht behinderst (also nicht in zweiter Reihe davor, oder halb über zwei Parkflächen usw.).
Ja ist berechtigt,wenn ein HinweiSschild darauf hinweisst