Darf ich einen tätigen Verbrecher festhalten? - Gesetz - Ratschlag - Info
STOPP! Bevor du die Frage aus dem Stegreif beantwortest, lese dir bitte erstmal das hier durch:
Ich habe mich neulich mit jemanden über Gesetze und Grundgesetze unterhalten und die andere Person meinte, ich zitiere:
"Wenn man beispielsweise einen Verbrecher auf frischer Tat festsetzen kann, dann hat man ihn zwar, aber er kann gegen dich eine Anklage auf 'Freiheitsberaubung' erheben, dann hast du die A*Karte, weil das Gericht dann DICH verurteil und der Verbrecher dann kurzerhand wieder draußen ist!"
Jetzt seid Ihr gefragt! :) Was haltet Ihr davon und mit was kann man in so einem Fall kontern? Ist die Selbstjustiz gerechtfertigt? (Für die Situation vor Gericht mit dem Festsetzen), wie wird ein Gericht urteilen, welche guten Argumente kann man vorbringen? Schreibts in die Kommentare! Danke!
12 Antworten
nach § 127 StPO ist es jedermann erlaubt einen straftäter festzunehmen, den er auf frischer tat ertappt hat. natürlich kann der festgenommene dann klagen, aber er wird kaum erfolg damit haben. das hat auch nichts mit selbstjustiz zu tun, sofern man den verdächtigen sofort den behörden übergibt. originaltext des § 127 Abs. 1 StPO:
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
er kann gegen dich eine Anklage auf 'Freiheitsberaubung' erheben
Anklage kann sowieso nur die Staatsanwaltschaft erheben. Und den § 127 StPO haben andere schon erwähnt.
Wer gegen Gesetze verstößt, darf selbst nicht mehr auf den Schutz durch das Gesetz bauen.
Viele wissen es zwar nicht, aber auch als Bürger hat man das Recht, jemanden festzunehmen, wenn die Person gerade gegen ein Gesetz verstößt.
Hier steht's und man hat keine Nachteile dadurch:
http://www.abendblatt.de/incoming/article1598949/Jeder-Buerger-darf-einen-Taeter-festnehmen.html
Stimmt. Abgesehen davon...
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen.[1] Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Abgesehen davon, dass man bei dem Versuch eventuell niedergestochen/verprügelt wird.