"Ich brech´ dir was. Das ist keine Drohung sondern eine Warnung" = Drohung?
Hallo, habe eine Frage bezüglich Gesetze/Rechte in Bezug auf Drohung. Habe über Whatsapp meiner Meinung nach eine Drohung bekommen, wollte jetzt nachfragen, ob es tatsächlich eine Drohung ist und ob sowas überhaupt zur Anzeige gebracht wird.
Der genaue Chat:
Ich:
Hallo böser Junge,
wie du bestimmt gemerkt hast, hast du dich innerhalb unserer Gruppe falsch verhalten.
Wenn du dein Fehlverhalten einsiehst, kannst gerne wieder rein.
Du musst dich jedoch vorher entschuldigen.
Er:
Irgendwann werde ich dir was brechen 😄
Und in die Gruppe will ich eh nicht zurück, vor allem wenn sie von dir geleitet wird. Achja das oben kannst du als Warnung nehmen, keine Bedrohung 😄
Schöne grüße popoloch
Bekommt er dafür eine Anzeige oder nicht?
Bzw. welche Strafe bekommt er sonst?
Dort steht eigentlich das A-Wort
10 Antworten
Vergiss es. Rechtlich wirst du damit nicht durchkommen. Er hat außerdem ausdrücklich geschrieben, dass das keine (Be-)Drohung sondern eine Warnung ist. Wer weiß, was du angestellt hast. Auch das wird in einem Verfahren geprüft u notfalls sogar gegen dich ausgelegt.
"Er hat außerdem ausdrücklich geschrieben, dass das keine (Be-)Drohung sondern eine Warnung ist."
das ist völlig irrelevant und hat nichts damit zu tun ob eine Bedrohung vorliegt oder nicht.
Würde eine selbige vorliegen würde der Satz "das ist keine Bedrohung sondern nur eine Warnung" da kaum etwas daran ändern.
Das deutsche Strafrecht kennt keine "Drohung" sondern nur "Bedrohung" und "Nötigung"
Bedrohung setzt voraus, das dir oder einer die nahestehenden Person mit einem Verbrechen bedroht wird.
Nötigung ist, wenn du rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wirst.
In deiner Situation ist das weder das eine noch das andere.
Körperverletzung ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen (siehe §12 stgb) von demher scheidet deshalb schonmal Bedrohung aus.
Nötigung setzt Voraus, das du zur Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wirst - auch das ist hier nicht der Fall.
Beleidigung sicherlich, als Bedrohung würde ich das schon werten. Die Frage ist, ob es nicht geringfügig ist, aber du kannst es ja mal versuchen, die Person anzuzeigen.
Du kannst ihn gerne anzeigen, aber kein Mensch wird deswegen etwas machen. In unserem schönen Land wird der Bösewicht leider erst bestraft, wenn wirklich ein Tatbestand vorliegt. Eine Drohung reicht für nichts, zumal du erst noch nachweisen müsstest, dass er diese Drohung wirklich selbst verfasst hat.
Es muss immer erst etwas passieren, damit die Mühlen der Justiz anfangen zu mahlen. Den Missetäter zu ignorieren ist im Regelfall die größte Strafe und das Beste, was du tun kannst. Normalerweise sind solche Drohungen nur heiße Luft.
Wäre unser Land deiner Meinung nach schöner wenn er schon mal präventiv bestraft wird wenn kein Tatbestand vorliegt?
Achja und der Tatbestand ist nicht wegen ein paar im Zorn dahergesagter Worte erfüllt sondern wenn es offenlichtlich ist dass einem jemand droht das wäre zB " gibt mir sofort 1000€ sonst breche ich dir was!" während er mit einem Knuppel vor einem steht und den bedrohlich schweingt.
Dass bei Whatsapp gerne mal allerhand blödsinn angeroht wird der gar nicht ernst gemeint ist, ist auch der Polizei klar.
Eine strafrechtlich relevante bedrohung ist eine Drohung mittels eines Verbrechens. Das Brechen eines Knochens ist objektiv erst dann ein Verbrechen, wenn es zu einem bleibenden Schaden kommen würde, subjektiv erst dann, wenn dieser bleibende Schaden bewusst herbeigeführt worden wäre.
Letzteres nachzuweisen ist schier unmöglich, deswegen kein Verbrechen, deswegen keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn.
Aber das A-Wort "popoloch" ist eine glasklare Beleidigung, welche Du zur Anzeige bringen könntest - wenn Du den wolltest.