Darf ich die Badezimmerlampe einfach austauschen?
Ich habe im eigenverschulden meine Badezimmerlampe geschrottet. Jetzt Frage ich mich, ob ich die einfach durch eine bessere ersetzen kann. Oder muss ich den offiziellen Weg gehen und dem Vermieter bescheid geben.
4 Antworten
Eine bessere kaufen, die vielleicht auch besser gefällt und irgendwann dem Vermieter Bescheid sagen.
Der hat bestimmt nichts dagegen.
Selber zahlen.
Wow... Das ist doch keine Antwort. Natürlich muss ich selbst zahlen. Ich bin doch nicht blöd
Das ist doch Deine Sache, was da fuer eine Lampe hängt.
Die müsste dann aber im Vertrag stehen. Lampen sind in der Regel Sache des Mieters.
Ist im Mietvertrag die Badezimmerlampe aufgeführt als Mietsache? Bei mir war das schon mal mit einem Spiegelschrank im Bad so. Falls Die Lampe Eigentum des Vermieters ist, würde Deine Haftpflicht Versicherung den Schaden sogar übernehmen. Wird natürlich kaum Sinn machen bei einer günstigen Lampe. Wenn Du die Lampe gegen eine höherwertige austauschst sollte der Vermieter wohl ohnehin nichts zu beanstanden haben, er sieht es ja ohnehin erst wenn Du ausziehst. Ich hätte da keine bedenken.
Naja die Lampe ist ja streng genommen Eigentum des veemieters